Chronisch Kranke werden im Regen stehen gelassen / Bund sagt Nein
Minister Haupt will Gehörlose, Nierentransplantierte und einen Teil der Herzpatienten nicht von der Ambulanzgebühr befreien, obwohl es für diese chronisch kranken Menschen keine ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich, sondern nur in den Spezial-Ambulanzen gibt. „Wir haben mit teurem Geld eine neue Gehörlosen-Ambulanz in Salzburg geschaffen, weil es sonst keine Versorgung gibt. Trotzdem will der Bund auch von den Gehörlosen die Gebühr kassieren“, kritisiert heute, Montag, SPÖ-Landesparteivorsitzende und Gesundheitsreferentin des Landes, LHStv. Gabi Burgstaller. Dasselbe Schicksal trifft Nierentransplantierte und jene Herzpatienten, die zur Behandlung in die Blutgerinnungsambulanz müssen.
Die Fakten würden eine deutliche Sprache sprechen: Rund 500 Gehörlose gibt es im Land Salzburg. 1999 wurde deshalb eine Gehörlosenambulanz im Landeskrankenhaus mit einem speziell in der Gebärdensprache geschulten Arzt als Fachkraft geschaffen. Das Land unterstützt die Dolmetschdienste mit 300.000 Schilling jährlich und zahlt von den 1,75 Mio. Schilling Personalkosten einen Anteil. Von den Landeskliniken werden Räume, Infrastruktur und ebenfalls Personalkosten zur Verfügung gestellt.
Bis 1999 mussten die Gehörlosen zur Behandlung in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder nach Linz fahren, was lange Anfahrtswege für die Patienten und hohe Kosten für die Sozialversicherung mit sich brachte. Gesundheitsreferentin Burgstaller setzte sich deshalb für eine Befreiung dieser Gruppe von der Ambulanzgebühr bei Minister Haupt ein. Die Antwort aus Wien war negativ.
„Gesundheitspolitisch macht das keinen Sinn. Wir haben keine Versorgung für diese Patienten im niedergelassenen Bereich, daher haben wir eine Ambulanz errichtet. Minister Haupts Vorschlag, die Sozialversicherung möge den Gehörlosen, Nierentransplantierten und Herzpatienten doch eine Befreiung von der Rezeptgebühr zugestehen, ist eine Farce. Von der Rezeptgebühr wird befreit, wer sozial bedürftig ist.
Von der Ambulanzgebühr zu befreien ist, wer keine Versorgung im Bereich der niedergelassenen Ärzte findet. Der Verweis auf die Sozialversicherung ist ein weiterer Versuch der Bundesregierung, diese finanziell auszuhöhlen. Den betroffenen Patienten ist damit mit Sicherheit nicht geholfen“, stellt Burgstaller „mit Bedauern“ fest.