Buslinienvergabe: Oberösterreich gesteht Fehler ein

Das Land Oberösterreich hat bei der Vergabe der Buslinien in der Region Steyrtal/Kremstal Versäumnisse bezüglich der Einhaltung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes eingeräumt.

Busse von Stern & Hafferl
Stern & Hafferl/Josef Reiter

Zwar wurde „von Seiten der für die Vergabe zuständigen OÖVG in allen Ausschreibungen (mehrfach) festgelegt, dass die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes vom Betreiber einzuhalten sind. Für die konkrete Ausschreibung in der Region Steyrtal/Kremstal wurde sowohl in den Teilnahmeunterlagen als auch in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere im Verkehrsdienstvertrag, festgelegt, dass das Behindertengleichstellungsgesetz zu beachten ist. Trotz dieser klaren Festlegung von Seiten der OÖVG hat der Bestbieter und nunmehrige Betreiber Stern & Hafferl bedauerlicherweise auf manchen Linien nur zu einem geringen Teil den Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen vorgesehen“, heißt es in Stellungnahme des Landeshauptmann-Stellvertreters Reinhold Entholzer (SPÖ) vom 22. Oktober 2015.

Mehrheitlich nicht barrierefreie Busse

Das Verkehrsunternehmen Stern & Hafferl betreibt in der Region seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 den Buslinienverkehr in der Region Steyr/Kremstal und setzt dort mehrheitlich nicht barrierefreie Busse ein. Für den Betrieb der Linien hatte man 33 Überlandbusse angeschafft. Allerdings sind diese mehrheitlich nicht barrierefrei, sondern nur über Stufen zu nutzen. Zuvor waren die Linien von einem anderen Busunternehmen betrieben worden, das mehrheitlich barrierefreie Busse eingesetzt hat.

Bei anderen Linien in dieser Region kämen mehr barrierefreie Fahrzeuge zum Einsatz, heißt es weiter in der Stellungnahme. „Bei nachfolgenden Ausschreibungen (z.B. in Vöcklabruck, Gmunden-Nord oder Linz Südwest) wurde bereits ein exakteres Prozedere mit einem viel höheren Anteil an Barrierefreiheit eingesetzt“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Vergabeverfahren werden überprüft

Auf Basis der nun vorliegenden Erfahrungen aus der Region Steyrtal/Kremstal sei außerdem bereits der Auftrag erteilt worden, das angewandte Vergabeverfahren in Bezug auf Barrierefreiheit weiterzuentwickeln. Es seien Recherchen in Auftrag gegeben worden, um festzustellen, ob seitens des Landes OÖ oder einer seiner Gesellschaften geltende Rechtsvorschriften verletzt wurden.

Außerdem sei von Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer bereits schriftlich allen zuständigen Stellen der Auftrag erteilt worden, unabhängig von der rechtlichen Klärung, dringend nach konstruktiven Maßnahmen zu suchen, um derartige Situationen für Fahrgäste mit körperlichen Einschränkungen ab sofort zu vermeiden. Mit dem Betreiber solle nun eine rasche Lösung für eine Verbesserung der Situation gesucht werden. Der Anteil an barrierefreien Fahrzeugen sei bedarfsgerecht zu erhöhen sowie alle barrierefreien Kurse im Fahrplan zu kennzeichnen.

Ziel sei es, in diesen Prozess jedenfalls auch jene Organisationen und Verbände aktiv einzubinden, die die Interessen von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen vertreten.

Keine Kompromisse

BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter begrüßte die Einsicht der Behörden, betonte aber, dass es bei der Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes keine Kompromisse gebe. „Die Verpflichtungen des Gesetzes zur Barrierefreiheit sind seit mehr als zehn Jahren bekannt. Wer dann im Jahr 2014 immer noch einem nicht barrierefreien Angebot den Zuschlag gibt, zahlt am Ende drauf. Das Gesetz schreibt die vollständige Barrierefreiheit vor und darauf werden wir auch weiterhin bestehen.“

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