BZÖ-Grosz: Sachwalterrecht umgehend reformieren!

Derzeitige Gesetzeslage ist Einladung zum Missbrauch - Alarmierender Anstieg der Sachwalterschaften

Gerald Grosz
BZÖ

Für eine umfassende Reform des Sachwalterrechts spricht sich heute BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz in einer Reaktion zur Mitteilung des Monitoringausschusses im Sozialministerium aus.

Das Sachwalterrecht sei entwürdigend und lädt zum Missbrauch ein. 57.407 Personen sind zum Stichtag April 2012 in Österreich besachwaltet gewesen. 14.210 Sachwalterschaften werden durch Vertreter von Rechtsberufen (Anwälte, Notare) geführt, 7956 Sachwalterschaften übernehmen Vereine. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Beatrix Karl an den BZÖ-Mandatar hervor.

„Ich kann und will es nicht glauben, dass bald 60.000 Menschen in Österreich nicht im Stande wären, ihre eigenen Geschäfte zu erledigen. Dieses Sachwalterrecht wird offenkundig missbraucht, die Anwendung einer Sachwalterschaft ist inflationär geworden. Im Jahr 2006 waren noch 40.862 Personen betroffen, jetzt sind es knapp 60.000. Hier wird im Zusammenspiel zwischen Richtern, Gutachtern und Rechtsanwälten offenbar Schindluder mit den Menschenrechten getrieben. Die Besachwaltung ist das schärfste Mittel zum Entzug der Grundrechte und darf nicht zu einem Geschäftsfeld verkommen“, so Grosz.

„Das derzeitige System ist darauf angelegt, besachwaltete Personen in ihrem Schicksal entmündigt jahrelang dunsten zu lassen. Einmal besachwaltet, immer für verrückt erklärt. Längst wird dieses Recht nicht nur bei schwer erkrankten und handlungsunfähigen Personen zur Erledigung ihrer Geschäfte eingesetzt. Dieses Sachwalterrecht ist eine Keule des Rechtsstaates bei der sich Richter, Gutachter und Rechtsanwälte eine goldene Nase verdienen. Die Klienten werden als verrückt abgestempelt und ihnen wird kein Glaube mehr geschenkt. Komplett gesunde Menschen können in diesem Land ihrer Grund- und Menschenrechte beraubt werden, wenn sie mächtigeren Institutionen nicht ins Konzept passen. Je länger der Sachwalter agiert umso größer ist der Zugriff des Sachwalters auf das Vermögen der betroffenen Person“, so Grosz.

Das BZÖ fordert eine Reform des Sachwalterrechts. „Die Aussagen des Monitoringausschusses bestätigen uns in unserer Forderung nach einer Reform“, so Grosz abschließend.

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