BZÖ-Haubner: Regierung übernimmt auch beim Pflegegeld keine Verantwortung

Die Einführung der Pflegekarenz ist positiv. Nun muss aber auch eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes geschehen.

Ursula Haubner
Sozialministerium

Ab 1.1.2014 können dank des Gesetzes der Pflegeteilzeit und Pflegekarenz Angehörige von Pflegebedürftigen drei Monate bezahlte Karenz in Anspruch nehmen.

Ab Pflegegeldstufe drei bzw. bei Demenzpatienten bereits ab Pflegegeldstufe eins wird der Einsatz mit einer Entschädigung in Höhe des Arbeitslosengeldes abgegolten. Das BZÖ begrüßt nach wie vor die Vereinbarung, berufstätigen Angehörigen den Weg zur Krankenpflege zu Hause zu erleichtern.

Absolut negativ ist, dass im Regierungsprogramm keine Anpassung vorgesehen ist, sondern klare Verschärfungen beim Zugang zum Pflegegeld wirksam werden sollen. Das BZÖ lehnt diese Vorgehensweise ab.

„Über 80% der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Eine Erhöhung des Pflegegeldes ist längst notwendig“, sagte heute BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner.

Während die Rezeptgebühr und Selbstbehalte nahezu jährlich ansteigen und der Inflationsrate angepasst werden, sehen SPÖ und ÖVP keine Anhebung des Pflegegeldes vor.

„Wir fordern weiterhin, im System und nicht beim Menschen zu sparen. Ein wertangepasstes Pflegegeld muss ein fixer Bestandteil eines zukunftssicheren Pflegegesamtkonzeptes sein“, sagte Haubner abschließend.

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