BZÖ-Strutz setzt sich für Menschen mit Beeinträchtigung ein

Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung bei Diskriminierung

Bündnis Zukunft Österreich
BZÖ

BZÖ-Generalsekretär Abg. Martin Strutz hat sich in der heutigen Debatte im Nationalrat für Menschen mit Behinderung eingesetzt. Er forderte die Verwendung des Begriffes Beeinträchtigung statt Behinderung – auch für die Berichte der Bundesregierung. „Der Behindertenbericht der Bundesregierung zeigt deutlich akuten Handlungsbedarf“, so Strutz weiter und „was nicht sein kann: Beeinträchtigung darf nicht zu Armut führen!“

Die Armutsgefährdungsquote von beeinträchtigten Menschen sei mit 20 Prozent fast doppelt so hoch wie die von nicht beeinträchtigten Menschen (11 Prozent). Beeinträchtigte Frauen haben eine um die Hälfte höhere Armutsgefährdungsquote als Männer (23% zu 16%). Die höhere Armutsgefährdung von beeinträchtigten Personen hänge vor allem mit der geringeren Erwerbseinbindung, geringerem Erwerbseinkommen und den Folgen der fehlenden oder schlechteren beruflichen Position für die Berechnung der Pensions- und Sozialleistungen zusammen, erläuterte Strutz.

Abgesehen von der prekären Einkommenssituation seien beeinträchtigte Menschen in noch stärkerem Ausmaß von zusätzlichen Problemlagen als nicht beeinträchtigte Personen betroffen. „11 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen sind manifest arm, bei den nicht beeinträchtigten Menschen sind es 4 Prozent. Am stärksten von manifester Armut betroffen sind die 16- bis 64-jährigen beeinträchtigte Frauen (16 %), so Strutz weiter.

Der Bundesregierung fehle der politische Wille und die Bereitschaft zur ausreichenden Finanzierung von Leistungen für Arme, Kranke und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.

„Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes wurde bis heute nicht umgesetzt. Verbesserungen bei der Weiterversicherung für pflegende Angehörige wurden bis heute verzögert. Ein Gesamtkonzept im Pflegebereich fehlt“, kritisierte Strutz. „Es hat sich 2008 herausgestellt, dass die Förderungen der 24-h-Betreuung und Pflege unzureichend sind. Die Einführung einer einheitlichen ärztlichen Begutachtung durch das Bundessozialamt für die Ausstellung eines Ausweises gemäß §29b StVO (für dauernd stark beeinträchtigte Personen) wurde bis heute vertagt. Heizkostenzuschüsse wurden lange Zeit abgelehnt.“

Im Jahr 2007 wurden 78 Mio. Euro an Maßnahmen für Beeinträchtigte ausgegeben. Für die Jahre 2009 und 2010 sind lediglich 72 Mio. Euro vorgesehen. Zudem soll mit geringeren finanziellen Mitteln die berufliche Integration durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene gefördert werden.

Das BZÖ fordert die Einrichtung eines Fonds, um Menschen mit Beeinträchtigung bei Diskriminierung finanziell zu unterstützen. „Obwohl das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt, dass niemand aufgrund einer Beeinträchtigung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf, sind aber Benachteiligungen für Menschen mit Beeinträchtigung in diesem Bereich evident, so Strutz. Für die betroffenen Personen ist es oft nicht möglich, eine Versicherungsanstalt zum Abschluss einer Personenversicherung (insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung) zu bewegen.

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