Caritas befürwortet Legalisierung von Pflegetätigkeiten in der 24h Betreuung

Küberl: Schaffung einer effektiven integrierenden Dienstleitung in der mobilen Pflege und Betreuung steht aus

Auto mit Caritas Logo
BIZEPS

Die geplante Gesetzesnovelle des GuKG sowie des Ärztegesetzes weist in die richtige Richtung. „Im Lebensalltag vieler pflegebedürftiger und behinderter Menschen war es bisher schon Praxis, dass die BetreuerInnen im Rahmen der 24h Betreuung Pflegeleistungen erbringen. Es ist besser, diesen Graubereich zu regeln und damit auch einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, als weg zu schauen. Auch setzt sich die persönliche Assistenz in der Betreuung von selbstbestimmten behinderten Menschen immer mehr durch. Auch da ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber Lösungen sucht“, kommentiert Caritas-Präsident Franz Küberl den vorliegenden Entwurf.

Nachbesserungsbedarf sieht Küberl dennoch: „Die Haftungsfragen müssen explizit und sorgfältig geregelt sein. Hier geht es um den Schutz der betreuten Person, aber auch um den Schutz von LaienpflegerInnen, um diese nicht Überforderungen auszusetzen. Und es muss vor der Delegierung von Pflegetätigkeiten eine ausführliche Erhebung durchgeführt werden, die die gesundheitliche und pflegerische Situation wie eben auch das vorhandene familiäre und soziale Netz beinhaltet. Auch muss im Rahmen der Anordnung und Anleitung die Laienhelferin über die möglichen Gefahren aufgeklärt werden.“

Küberl weist darauf hin, dass diese Novelle aber nur 5% im Pflege- und Betreuungsbereich regelt. Küberl fordert daher, dass die „Betreuungslücke“ zwischen den öffentlich geförderten mobilen Diensten und der bis zu 24-Stunden-Betreuung geschlossen wird. Hier brauche es neue Möglichkeiten und Ideen und vor allem eine Ausweitung und Aufwertung etablierter Berufsbilder: „Endlich müssen wir Strukturen schaffen, damit integrierende Dienstleistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung möglich werden. Dazu ist eine Erweiterung der Kompetenzen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ebenso notwendig wie eine Ausweitung der Berufskompetenzen der AbsolventInnen der Sozialbetreuungsberufe.“

„Die Verantwortlichen müssen sich mehr an den aktuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen orientieren, als an den gewachsenen Strukturen,“ mahnt Küberl. Damit bekomme der gesamte Pflegebereich mehr Qualität und Flexibilität.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich