24-Stunden-Betreuung bewährt. Derzeit keine Alternative zum Selbstständigenmodell. Gefahr wäre Rückkehr in die Illegalität. Caritas: Vergleichbarkeit und mehr Qualität bei Agenturen.

Neben dem Hilfswerk zieht auch die Caritas eine positive Bilanz zu der seit 2007 legalisierten Form der 24-Stunden-Betreuung. „Das System hat sich bewährt. Das heißt aber nicht, dass nicht weitere Verbesserungen wünschenswert wären“, betont Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien.
„Es wäre etwa wichtig, dass unter den einzelnen Vermittlungsagenturen Vergleichbarkeit hergestellt wird. Zum einen sollten geeignete und verpflichtende Instrumente zur Qualitätssicherung eingeführt werden. Zum anderen sollte ein eigenständiges Gewerbe für Vermittlungsagenturen geschaffen werden. Das Gewerbe der Personenbetreuung und jenes der Vermittlungsagenturen sollte jedenfalls getrennt werden“, so Schwertner.
„Die Maßstäbe, die die Caritas schon heute bei der Vermittlung von PersonenbetreuerInnen setzt, sollten in Zukunft auch für andere Agenturen bindend sein. Nur so kann eine qualitätsvolle Pflege, die den Menschen im Blick hat, sichergestellt werden.“
So führt die Caritas anders als manch andere Anbieter bereits heute regelmäßige Qualitätskontrollen in den betreuten Haushalten durch. Bei der Auswahl der PersonenbetreuerInnen werden strenge Kriterien geprüft (heimhilfeähnliche Ausbildung als Voraussetzung, ausreichend Deutschkenntnisse, ein bis zwei Jahre Praxiserfahrung…).
„Mit Caritas Rundum Zuhause Betreut wollen wir nicht nur PersonenbetreuerInnen vermitteln, sondern unsere KlientInnen und die BetreuerInnen selbst auf ihrem gemeinsamen Weg optimal begleiten – etwa indem wir regelmäßige Qualitätskontrollen durch diplomierte Pflegekräfte durchführen und allen Beteiligten in mehreren Sprachen beratend zur Seite stehen. Einzigartig ist auch, dass wir fachliche Weiterbildungen in den Herkunftsländern der PersonenbetreuerInnen anbieten – etwa in der Slowakei und in Rumänien.“
Aufholbedarf bei der Finanzierung
Die Caritas zeigt sich ähnlich wie das Hilfswerk skeptisch, wenn derzeit darüber diskutiert wird, ob die 24-Stunden-Betreuung auf Selbstständigenbasis verboten werden sollte. „Es gibt derzeit keine finanzierbare und arbeitsrechtlich umsetzbare Alternative zum Selbstständigenmodell“, betont Schwertner.
„Die Gefahr wäre eine Rückkehr in die Illegalität.“ Denn die aktuell praktizierte Organisationsform wäre mit Dienstverträgen schwer umsetzbar. Diese hätte unter Umständen die Notwendigkeit der Verlegung des Lebensmittelpunktes von tausenden Betreuungskräften von den Herkunftsländern nach Österreich zur Folge und damit ungleich höhere Kosten für das Gesamtsystem.
Aufholbedarf ortet die Caritas aber dann, wenn es um eine Erhöhung und Anpassung der Fördermittel geht: „Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung deckt im Wesentlichen die Legalisierung der Betreuungskraft ab. Doch viele Menschen in diesem Land können sich diese Form der Betreuung nach wie vor nicht leisten und nehmen daher Angebote der Billigschiene wahr. Hier herrscht sicher Aufholbedarf“, betont Schwertner.
Er fordert: „Es wäre nicht nur dringend an der Zeit, das Pflegegeld zu valorisieren, sondern auch die Zuschüsse, die der Bund an die Familien zahlt, zu erhöhen. Außerdem gilt es endlich jene Lücken zu schließen, die noch immer zwischen dem Angebot der mobilen Dienste und jenem der 24-Stunden-Betreuung klaffen.“