Caritas-Präsident Küberl: "Kann nicht sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Behindertenbereich massiv benachteiligt werden"
„Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sehenden Auges Menschen mit Behinderung benachteiligt und den geltenden Grundsatz einer alltagsorientierten Begleitung und Unterstützung nicht fördert. Eine Reparatur der GuKG-Novelle ist dringend nötig“, kommentiert Caritas-Präsident Franz Küberl den heute im Ministerrat eingebrachten Entwurf, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geändert werden soll.
Der Hintergrund: Der ursprüngliche Begutachtungsentwurf hatte dringend notwendige, rechtliche Verbesserungen für jene Berufsgruppen vorgesehen, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind. Für alle pädagogischen und psychologischen Mitarbeiter/innen sollte eine Ausbildung für die Unterstützung bei der Basisversorgung möglich werden. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen wird überwiegend von Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichsten Kompetenzen, welche zusätzlich entsprechende Qualifikationen zur Unterstützung bei der Basisversorgung benötigen, übernommen.
Nur so können Menschen mit Behinderungen mit kompetenter Begleitung ein Leben in Selbstbestimmung führen. Deshalb hatte die Caritas Österreich in ihrer Stellungnahme vom 29. November 2008 diesen realitätsnahen Gesetzesentwurf auch sehr begrüßt.
In der heute im Ministerrat beschlossenen Novelle zum GuKG fehlt diese wichtige Neuregelung aber komplett. Küberl: „Anscheinend wurde sie trotz durchgehend positiver Bewertungen seitens der Träger im Bereich Menschen mit Behinderung ersatzlos gestrichen. Das Gesundheitsministerium selbst hat im Begutachtungsentwurf noch sehr schlüssig argumentiert, warum die Einführung dieser Ausbildung so wertvoll für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist. Die komplette Streichung ist daher nicht nur überraschend, sondern für die Caritas völlig unverständlich.“
Der Caritas-Präsident setzt nun seine Hoffnungen auf den Nationalrat. Sein Appell an die GesundheitssprecherInnen der Parteien: „Setzen Sie sich dafür ein, dass die geplanten Änderungen wieder Eingang in die Novelle finden. Das bringt eine Verbesserung für die Menschen mit Behinderung und mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer/innen in diesem Bereich.“