Landau: „Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können, dürfen dringend notwendige Reformen in der Sachwalterpraxis jetzt nicht aufgeschoben werden.“
„Behindert ist, wer behindert wird. Das neue Erwachsenenschutzgesetz soll Menschen mit Behinderung aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen. Ich appelliere an Justizminister und Bundesregierung, die Umsetzung jetzt nicht zu verzögern“, kritisiert Caritas Präsident Michael Landau die geplante Verschiebung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes (ErwSchG) um zwei Jahre.
Bereits im Jahr 2013 wurde Österreich in den Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgefordert, die Sachwalterschaft in Richtung unterstützter Entscheidungsfindung unter Einbindung von Menschen mit Behinderung zu reformieren.
„Das neue Erwachsenenschutzgesetz und der Prozess seiner Erarbeitung haben diesen Anforderungen in international vorbildlicher Weise entsprochen. In einem breit angelegten, partizipativen Prozess konnten die Zivilgesellschaft und betroffene Personen, ihre Sichtweisen und Anliegen einbringen. Mit dem neuen Gesetz könnte Österreich ein Vorreiter in Sachen unterstützter Entscheidungsfindung sein“, so Landau.
„Mit der Verschiebung der Umsetzung werden Probleme bei der bisherigen Sachwalterschaft fortgeschrieben.“
„Klar ist, eine qualitätsvolle Umsetzung der neuen Regelungen braucht gute Vorbereitung. Eine Verschiebung des Inkrafttretens des neuen Gesetzes wird dadurch aber keinesfalls gerechtfertigt. Sowohl im Justizbereich, als auch bei Organisationen, die die betroffenen Menschen beraten und begleiten, sind Vorbereitung auf das neue Gesetz bereits im Gange“, so Landau und weiter: „Tritt das Gesetz nun nicht wie geplant am 1. Juli 2018 in Kraft, wäre das nicht nur ein Rückschritt in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, sondern hätte auch verheerende Signalwirkung in Sachen BürgerInnenbeteiligung und zivilgesellschaftlichen Engagements.“