Caritas: Vier von zehn Menschen mit Behinderungen in Werkstätten können es sich vorstellen, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln

Caritas präsentiert Umfrage zu Inklusion am Arbeitsmarkt. Landau: „Für einen inklusiven Arbeitsmarkt sind zahlreiche Maßnahmen notwendig.“

58 von 100 Menschen mit Behinderungen würden gerne am ersten Arbeitsmarkt arbeiten
Caritas

Im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag berichtete Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich, von den Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt: „Für Menschen mit Behinderungen ist es unmöglich oder ein echter Kraftakt, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.“

Aktuell liegt die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen viel höher, als die durchschnittliche Arbeitslosenrate. Für Landau ist klar: „Im Hinblick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt hat Österreich noch viele Hindernisse abzubauen.“

Das bestätigt auch eine Befragung der Caritas Österreich unter 218 Menschen mit kognitiven Behinderungen und/oder Mehrfachbeeinträchtigung. Befragt wurden Beschäftigte in Caritas-Werkstätten und in Integrativer Beschäftigung in Firmen.

Besonders beeindruckend: 60 Prozent aller Befragten können es sich vorstellen, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln bzw. sind einem solchen Wechsel nicht prinzipiell abgeneigt. Vier von zehn Menschen mit Behinderungen können sich diesen sogar ganz konkret vorstellen.

„Besonders junge Menschen unter 30 Jahren sind offen für einen Wechsel“, berichtet Barbara Schiller, Leiterin der Fähigkeitsorientierten Aktivitäten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Caritas Oberösterreich, im Rahmen der Pressekonferenz. Die Befragung zeigt überdies, dass das Informationsdefizit über den ersten Arbeitsmarkt unter betroffenen Menschen mit Behinderungen groß ist.

Je jünger die Menschen umso stärker möchten sie am Arbeitsmarkt arbeiten
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„Rund 65 % der Befragten wissen nicht, welche Vorteile eine Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt hätte“, so Schiller. Zu den stärksten positiven Eindrücken vom ersten Arbeitsmarkt zählt die höhere Entlohnung. „Eine höhere Entlohnung bedeutet für die Beschäftigten zum einen gesellschaftliche Anerkennung der geleisteten Arbeit und zum anderen auch mehr Selbstbestimmung“, so Schiller.

Demgegenüber stehen Sorgen vor Überforderung und Stress im Zusammenhang mit dem ersten Arbeitsmarkt oder Befürchtungen um Zeitmanagement: „Unsere Befragten haben häufig angeben, sie hätten Sorge, etwas kaputt zu machen oder mit dem Arbeitstempo nicht zurecht zu kommen und so nicht rechtzeitig mit den Aufgaben fertig zu werden.“ Erfreut zeigt sich die Caritas vor allem über das Ergebnis einer sehr hohen Zufriedenheit an der Beschäftigung in Caritas-Werkstätten sowie in Caritas-Stellen der Integrativen Beschäftigung.

Landau: Recht auf inklusiven Arbeitsmarkt und Inklusionsfonds

Als dringenden Handlungsauftrag sieht Caritas Präsident Landau den klaren Wunsch vieler Befragter, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln: „Voraussetzung dafür ist ein ausreichendes Angebot an Unterstützung. Und da gilt es, aus den Erfahrungen, die wir in unseren Werkstätten machen, zu lernen. Ankerpunkte wie menschliche Begleitung, ein hilfsbereites Umfeld und die Reduktion von Arbeits- und Zeitdruck sind hier auch die Gründe für die hohe Zufriedenheit von Menschen, die aktuell in Tagesstrukturen arbeiten. All das bräuchte es auch am regulären Arbeitsmarkt.“

Dennoch sei klar, dass nicht alle Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt gehen können oder wollen. Aber, so Landau: „Menschen mit Behinderungen müssen jedenfalls die Möglichkeit für einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden können, wenn sie das wollen. Und zwar ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderungen.“

Für Landau braucht es daher auch eine Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung bestehender Angebote für betroffene Menschen mit Behinderungen, sowie eine entsprechende Finanzierung.

„Ein Inklusionsfonds, der von Bund und Ländern gemeinsam befüllt wird, und über welchen Angebote für Menschen mit Behinderungen nach gleichen Standards bundesweit finanziert werden – das wäre ein Weg zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“

Dieses Instrument müsse bundesweite Deinstitutionalisierung, sozialrechtliche Absicherung, kollektivvertragliche Entlohnung und persönliche Assistenz sicherstellen, so Landau.

Begleitung, Durchlässigkeit in beide Richtungen, Sicherstellung der bereits bestehenden Ansprüche & flexible Angebote

Um Menschen mit Behinderungen bei einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen zu können, braucht es umfassende Begleitung und auch Information. „Nicht jeder Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt“, warnt Landau. „Dort wo es nötig ist, muss eine Rückkehr in geschützte Beschäftigungsverhältnisse möglich sein. Es gibt derzeit kein einheitlich durchlässiges System in beide Richtungen samt Rechtsschutz, welches es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, einen Arbeitsversuch zu unternehmen und ohne größeren Aufwand wieder in den geschützten Bereich, v.a. auf den gleichen Platz zurückzukommen.“

Die Einstufung als „arbeitsunfähig“, besonders in jungem Alter, verwehre Betroffenen außerdem den Zutritt zum regulären Arbeitsmarkt und macht einen gleichberechtigten Status mit anderen Arbeitnehmer*innen unmöglich. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, so Landau.

Nicht zuletzt fordert die Caritas zudem Platz für Mischformen in der Betreuung oder Begleitung und eine flexiblere Zeiteinteilung am ersten Arbeitsmarkt, so Landau: „Nicht alle Menschen mit Behinderungen werden Vollzeit am ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Daher braucht es für Menschen, die aufgrund einer Behinderung nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen können, analog zur Altersteilzeit, einen Einkommensausgleich und ebenso einen Ausgleich der Nachteile, die ihnen durch behinderungsbedingte Teilzeitbeschäftigung in der Pension entstehen.“

Ein Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt dürfe zudem nicht zu Leistungskürzungen führen, so Landau weiter. Mit dem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geht die Sorge einher, bestehende Leistungen aus Behinderten- und Sozialhilfe bzw. Chancengleichheitsgesetzen der Länder zu verlieren.

„Klar ist: es braucht eine Sicherstellung der bereits bestehenden Ansprüche und Leistungen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht unter Druck geraten, am regulären Arbeitsmarkt erst einmal so viel verdienen zu müssen, wie die vorherigen Leistungen ausgemacht haben. Der Lebensstandard muss jedenfalls erhalten bzw. verbessert werden können.“, betont Landau. „Finanzieller Druck darf keine Hürde für Betroffene und deren Angehörige sein.“

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Ein Kommentar

  • Hat der Landau schon jemals mal was gearbeitet? Oder ist immer schon in seiner „geschützten Hütte“ gesessen?