Caritas zu 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich: Nicht rückwärts, sondern vorwärts gehen!

Landau: „10 Jahre nach Ratifizierung der Behindertenkonvention mangelt es in Österreich immer noch an der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.“

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Am 26. September 2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das Inkrafttreten hat das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass Menschen mit Behinderung nicht bloß Almosenempfänger sind, sondern Rechte haben – das Recht, inmitten der Gesellschaft zu leben und das Recht auf adäquate Unterstützung.

In den darauffolgenden Jahren gab es zumindest punktuell Bemühungen, diese Rechte auch politisch umzusetzen. Ein Beispiel dafür ist das neue Erwachsenenschutzrecht, das Menschen, die nicht mehr alle Angelegenheiten selbst entscheiden können, mehr Selbstbestimmung ermöglicht.

Auch die Einführung von Modellregionen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden, war ein ermutigender Schritt in die richtige Richtung.

„Seit einiger Zeit herrscht jedoch Stillstand oder es gibt sogar Rückschritte, wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderung geht“, so Caritas Präsident Michael Landau.

Das Regierungsprogramm der Bundesregierung sieht etwa eine Rückwendung in Richtung Sonderschule vor statt Schulinklusion auszubauen. Darüber hinaus treffen Einsparungen bei wichtigen Säulen des Sozialstaates Menschen mit Behinderung überproportional und besonders hart.

Ein Beispiel dafür sind immer wieder diskutierte Einsparungen im Gesundheitsbereich: Behinderung entsteht ja oftmals aus dem Zusammenspiel von gesellschaftlichen Barrieren und physischen oder psychischen Problemen einer Person. Sollte es also bei Leistungen im Gesundheitswesen zu Einschnitten kommen, sind Menschen mit Behinderung besonders betroffen, egal um welchen Versicherungsträger es sich handelt.

Massive Sorge auch bei der Neuausrichtung der Mindestsicherung

Hauptbetroffen sind Menschen mit Behinderungen bei der von der Regierung diskutierten Reform der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS). Laut Statistik Austria gibt jede/r vierte BMS-BezieherIn an, eine Behinderung zu haben. In 20 Prozent aller Haushalte, die Mindestsicherung beziehen, lebt auch ein Mensch mit Behinderung, der Pflege und Unterstützung braucht und dafür Pflegegeld bekommt.

Jede Neuregelung der Mindestsicherung muss daher darauf ausgerichtet sein, nicht zu mehr Altersarmut, mehr Kinderarmut oder eben zu mehr Armut von Menschen mit Behinderungen zu führen. Derzeit sehen einige Bundesländer, wie zum Beispiel Wien, günstigere Regeln für Menschen mit Behinderungen in der BMS vor, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung keiner Erwerbsarbeit nachgehen können. Sie bekommen beispielsweise die BMS nicht zwölf, sondern 14 Mal ausbezahlt.

„Sollten diese Regelungen nach einer bundesweiten Reform nicht mehr möglich sein, werden Menschen mit Behinderung durch zunehmende Armut noch mehr behindert werden“, warnt Caritas Präsident Landau. „Wir fordern die Regierung daher auf, ganz genau zu analysieren, wie sich die geplanten Reformen auf Menschen mit Behinderung auswirken. Es darf nicht sein, dass noch größere Barrieren errichtet werden, anstatt die bestehenden zu beseitigen.“

Caritas fordert Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderungen

Dies gilt umso mehr, als dass es für viele Menschen mit Behinderungen kaum möglich ist, am regulären Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Vielen Betroffenen bleibt dann nur die Arbeit in einer Werkstätte, ohne eigene Pensions- und Krankenversicherung.

Statt Einsparungen braucht es vielmehr zweckgebundene Mittel, um Inklusion in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit voranzutreiben. Ein möglicher Weg wäre ein Inklusionsfonds, den Bund und Länder gemeinsam befüllen und der für Inklusionsmaßnahmen zur Verfügung steht.

„10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention fordern wir die Regierung auf, in Sachen Umsetzung nicht rückwärts, sondern endlich wieder vorwärts zu gehen“, so Landau abschließend.

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