Caritas zu Mindestsicherung: Erster Schritt ist getan – weitere müssen folgen

Landau: Verschlechterungsverbot muss in jedem einzelnen Fall gelten

Michael Landau
Caritas Österreich

„Die Einführung der Mindestsicherung ist ein erster wichtiger Schritt um Österreich ein Stück armutsfester zu machen. Eine wesentliche Verbesserung ist etwa mit der e-card für alle Bezieherinnen und Bezieher gelungen“, zeigt sich Caritasdirektor Michael Landau vorsichtig optimistisch.

Dennoch ist Landau verwundert über den Jubelchor von so manchem politischen Verantwortlichen, denn erst die Praxis wird zeigen, ob die Mindestsicherung tatsächlich den Härtetest besteht. Die als Mindestsicherung bezeichnete Reform der Sozialhilfe bringt nämlich Verbesserungen wie auch Verschlechterungen mit sich.

„Entscheidend wird sein, ob der Vollzug der Sozialhilfe auf den Ämtern der Länder verbessert wird, ob die tatsächlichen Wohnkosten in der Sozialhilfe berücksichtigt werden, ob bei existentiellen Nöten und extra Kosten wie einem kaputten Boiler oder Schulsachen zum Schulstart niemand allein gelassen wird. Und ebenso entscheidend wird sein, wie die Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt konkret gestaltet werden, denn die Situation am Arbeitsmarkt ist als Folge der Wirtschaftskrise nach wie vor mehr als angespannt. Es geht nicht um das Arbeiten-Wollen, sondern um das Arbeiten-Können“, so Landau.

Wichtig ist aus Sicht der Caritas, dass das Verschlechterungsverbot in jedem einzelnen Fall gelten muss.

Die hohe Arbeitslosigkeit und die Erfahrungen in der täglichen Arbeit der Hilfsorganisation zeigen, dass viele Menschen in Österreich unter Armut und Not leiden. Die Erfahrungen der Caritas Sozialberatungsstellen zeigen, dass angesichts der hohen Lebenshaltungskosten aktuell die Sozialhilfe in vielen Fällen nicht für das Allernotwendigste wie fürs Wohnen, Essen und Kleidung reicht. Das Ziel muss sein, dass sich die Mindestsicherung in Zukunft an den tatsächlichen Lebenskosten der Menschen orientiert.

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