Caritas zu Sachwalterschaft: Erwachsenenschutz-Gesetz ist ein großer Schritt für das Menschenrecht auf Selbstbestimmung

Landau: „Ein mutiges Gesetz, das jetzt die Zusammenarbeit aller und ausreichend Mittel braucht. Danke auch an Justizminister Brandstetter für diese Stärkung der Selbstbestimmung!“

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„Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden. Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz werden eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen. Für mehr als 60.000 Menschen in Österreich, die derzeit besachwaltert sind, wird dieser mutige Schritt große Veränderungen bringen“, so Caritas Präsident Michael Landau zum Erwachsenenschutzgesetz, das die bestehenden Regelungen zur Sachwalterschaft novelliert.

Das neue Gesetz betrifft etwa Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Demenz.

Neues Erwachsenenschutz-Gesetz ist Paradigmenwechsel
„Das Gesetz zeugt von einem Paradigmenwechsel. Hier wird Neuland betreten, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf ihr Leben autonomer gestalten können“, analysiert Landau. „Dieser neue Zugang offenbart sich auch am sehr partizipativ gestalteten Erarbeitungsprozess des Bundesministeriums für Justiz, bei dem auch Hilfsorganisationen und Selbstvertreter betroffener Personengruppen beteiligt waren. Mein ausdrücklicher Dank gilt auch Justizminister Wolfgang Brandstetter für diese Stärkung der Selbstbestimmung und für das konsequente Dranbleiben an diesem Vorhaben.“

Zusätzliche Ressourcen und gemeinsame Anstrengungen nötig

„Mit den neuen Bestimmungen müssen Gerichte und Erwachsenenschutzvereine mehr Aufgaben übernehmen als bisher. Andererseits braucht es in ganz Österreich flächendeckende Angebote, die betroffene Menschen unterstützen können, sodass die Vertretung durch andere Personen gar nicht erforderlich werden. Ich denke etwa an Unterstützerkreise, das betreute Konto, Erwachsenensozialarbeit und vieles mehr.

Hier gibt es österreichweit noch erheblichen Aufholbedarf“, so Landau und weiter: „Gerade deshalb dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass für eine gute Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes auch ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Um dieses mutige Gesetzt mit Leben zu erfüllen, braucht es zudem die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ich fordere die Verantwortlichen auch in den Bundesländern dazu auf, das Vorhaben ernst zu nehmen und jeweils dazu beizutragen, dass Österreicherinnen und Österreicher mit Unterstützungsbedarf ihr Leben in Würde und mit möglichst großer Selbstbestimmung gestalten können.“

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