Caritas zum 16. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention

Betroffene brauchen endlich Taten statt Worte

Nora Tödtling-Musenbichler
Caritas/Jorj Konstantinov

Der 26. Oktober 2008 stellt einen historischen Wendepunkt für Menschen mit Behinderungen dar. An diesem Tag hat sich u.a. Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.

Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich:

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich Österreich dazu, die Menschenrechte der ca. 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen im Land umzusetzen. Man sollte meinen, 16 Jahre seien genug Zeit zur Verbesserung der Situation der Betroffenen.

Aber Fakt ist – und dies hat auch eine Überprüfung des verantwortlichen UN-Fachausschusses 2023 ergeben -, es gibt in Österreich nach wie vor grobe Mängel in der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, was besonders in mangelnder inklusiver Bildung und Arbeitsmarktinklusion sowie der Verfügbarkeit Persönlicher Assistenz sichtbar wird. Das ist nicht länger hinnehmbar!

Zahlreiche Baustellen bei Persönlicher Assistenz

Besonders bei der Persönlichen Assistenz (PA) sehen sich Betroffene mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die Caritas-Präsidentin ordnet dies als „wirklich problematisch“ ein: „Die Persönliche Assistenz ist für Menschen mit Behinderungen unglaublich wichtig, denn die für individuelle Bedarfe geschulten Assistent*innen sind als enorme Unterstützung im Alltag oftmals der Schlüssel zu selbstbestimmtem Leben in der Gemeinschaft.“

Es beginnt damit, dass die Möglichkeiten, Persönliche Assistenz einzusetzen, zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Dieser Umstand führt zu diskriminierenden Ungerechtigkeiten, da hiermit die Erfüllung eines Menschenrechts (!) in der Praxis vom Wohnort abhängig gemacht wird.

Zudem bleiben viel zu viele Menschen – besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. psychischen Erkrankungen – im derzeitigen System unberücksichtigt. Auch die Trennung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ist problematisch: Während die Persönliche Assistenz im Privatbereich von den Ländern geregelt wird, fällt diese am Arbeitsplatz unter die Verantwortung des Bundes, was zu einem enormen bürokratischen Aufwand führt und den Betroffenen den Zugang zu kontinuierlicher Unterstützung im Alltag erschwert.

Nicht zuletzt ist das Berufsbild der Persönlichen Assistent*innen von schlechten Arbeitsbedingungen und wenig Entwicklungsperspektive geprägt, was sich in der Praxis auf die Qualität der Dienstleistung und eine vergleichsweise geringe Attraktivität des Berufsbildes auswirkt. 

Caritas fordert bundesweite Reform der Persönlichen Assistenz

Tödtling-Musenbichler begrüßt zwar die Schritte, die seit Frühjahr 2023 gesetzt wurden: „Etwa ist das Pilotprojekt zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Vorarlberg, Tirol und Salzburg positiv.“ Zudem ist seit Mitte 2024 auch eine bundesseitige Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Kraft.

„Diese Richtlinie sieht die notwendigen Reformpunkte auf dem Papier vor. Das Problem jedoch ist, dass sich nicht alle Bundesländer an der Umsetzung beteiligen wollen oder können, weil die mittel- bis langfristige Perspektive fehlt. Es besteht dringlicher Handlungsbedarf, die derzeitigen Pilotprojekte in eine bundesweit einheitliche Regelung zu überführen und deren Regelfinanzierung sicherzustellen“, so die Caritas-Präsidentin.

Sie erinnert gleichzeitig an die zentralen Eckpunkte, die eine Reform der Persönlichen Assistenz mitbringen muss: „Eine bundeseinheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz muss zuallererst einen Rechtsanspruch für alle Betroffenen gewährleisten. Zweitens muss sie die Trennung zwischen Persönlicher Assistenz im Arbeits- und Privatleben aufheben, um einen nahtlosen Zugang zur Unterstützung zu ermöglichen.

Und drittens braucht es Investitionen in die Qualifizierung und Vertragslage der Assistenzleistenden, begleitet von der Bereitstellung besserer technischer Ressourcen für die Verwaltung.“

„Die Erfüllung von grundlegenden Menschenrechten darf nicht länger aufgeschoben werden“, so Tödtling-Musenbichler abschließend:

Der Wille wurde bereits von zahlreichen Bundesregierungen bekundet, zuletzt ein guter Weg eingeschlagen und viel Vorarbeit geleistet. Auch unter einer neuen Bundesregierung gilt es, den Weg konsequent weiterzugehen und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Damit die Persönliche Assistenz zu jenem zentralen Instrument der Inklusion und Selbstbestimmung werden kann, für das sie vorgesehen ist.

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