Der Standard: Aberkennung seines Ehrenkreuzes als Naziarzt
Wie „Der Standard“ berichtet soll Heinrich Gross besachwaltert werden.
„Das Wissenschaftsministerium beantragte nun bei Gericht einen Sachwalter für den ehemaligen SA-Arzt, der der Beihilfe zum neunfachen Kindesmord in einer früheren NS-Euthanasieanstalt angeklagt ist: Weil Gross‘ Anwalt dem Ministerium mitgeteilt hatte, dass sein ob zunehmender Demenz verhandlungsunfähiger Mandant nicht verstehe, worum es im Aberkennungsverfahren geht.“, informiert „Der Standard“ abschließend.