Österreich hat die Chance mit seinem geplanten Gleichstellungsgesetz in einem Handstrich die Anliegen auf Bundes- und Landesebene zu regeln.
Der Innsbrucker Behindertenbeirat wollte mit seiner Veranstaltung „Gleichstellung Jetzt!“, die am Freitag im Haus der Begegnung in Innsbruck stattfand, der Frage auf den Grund gehen, ob Österreich nun ein Gleichstellungsgesetz bekommt und wie dieses konkret aussehen soll.
Hierzu war u.a. Heinz Trompisch vom österreichischen Bundesministerium für Soziales und Gesundheit geladen, der den derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die bisher geplanten Inhalte darstellte. Dabei wurde deutlich, dass sich das Gleichstellungsgesetz nun in einer konkreten Phase der Abstimmung mit den Verbänden und in den Ressorts befindet.
Während das Gesetz konkrete Instrumente wie einen Diskriminierungsschutz und die Verbandsklage enthalten soll, fehlten nach Ansicht der Betroffenen jedoch konkrete Handlungsansätze, die zum Beispiel auch die Österreichische Bundesbahn dazu zwingen, ihre Angebote endlich barrierefrei zu machen.
Horst Frehe vom deutschen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung stellte während der Veranstaltung den Rahmen für die derzeitige Gleichstellungsgesetzgebung auf Europa und deutscher Ebene vor. Er ermutigte dabei die Österreicher die in Österreich verfassungsmäßig verankerte Chance zu nutzen und in einem Handstrich sowohl die Barrierefreiheit auf Bundes- als auch auf Landesebene zu verankern.
Denn in Deutschland müsse nun die Diskussion in jedem Bundesland aufs neue geführt werden, eine einheitliche Gesetzgebung sei da viel effektiver.