Chancengleichheit im Arbeitsleben

Eine Veranstaltung des ÖGB und der AK Wien am 12. März 2003 im AK Bildungszentrum beschäftigte sich mit dem Thema Chancengleichheit behinderter Menschen im Arbeitsleben.

Lehringe verständigen sich gebärdend
Integration:Österreich

Schon in den Begrüßungsworten wurde darauf hingewiesen, daß behinderte Menschen trotz der Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung, die bekanntlich u. a. besagt, daß niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf, im Arbeitsleben oftmals stark benachteiligt sind und zusätzlich behindert werden.

Die Vortragenden waren sich darüber einig, daß potentielle ArbeitgeberInnen stärker über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert werden sollen und der Dialog zwischen ArbeitgeberInnen, Betroffenen und nicht behinderten KollegInnen gefördert werden muß. Hauptaugenmerk soll nicht auf Bestrafung, sondern auf Sensibilisierung gelegt werden.

Sowohl die Deklaration von Madrid, die die Zielsetzung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen festlegt, als auch die neue EU-Richtlinie zur Gewährleistung der Gleichbehandlung u. a. behinderter Menschen am Arbeitsmarkt, sollen zu einer Verbesserung der Situation beitragen.

Diese Richtlinie soll in Österreich bis Ende 2003 umgesetzt werden. In Deutschland wird sie bereits angewandt, der erzielte Erfolg wurde jedoch hauptsächlich durch massiven Geldmitteleinsatz erreicht und ist fast schon wieder zunichte gemacht. Die Bestimmungen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Chancengleichheit betragen sollten, sind laut Herrn von Seggern (Deutscher Gewerkschaftsbund) sehr schwach.

Frau Mag. Dorothea Brozek (Wiener Assistenzgenossenschaft) ging in ihrem Referat auf die Wichtigkeit von Assistenz auch am Arbeitsplatz ein. Sie erläuterte die Notwendigkeit von Persönlicher Assistenz, da herkömmliche soziale Dienste durch ihre Strukturen nicht in der Lage seien, auf die Anforderungen von berufstätigen behinderten Menschen einzugehen. Sowohl Arbeiterkammer, ÖGB, Wiener Assistenzgenossenschaft, die Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als auch Dr. Hofer vom Sozialministerium betonten die Wichtigkeit eines Behindertengleichstellungsgesetzes.

In der abschließend angeregten Podiumsdiskussion wurde durch Schilderung persönlicher Erfahrungen nochmals die Dringlichkeit zur Setzung von Maßnahmen deutlich.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich