Christine Steger fordert: Zeitgemäße Kriterien für Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen

Eine Modernisierung der Einstufungskriterien für Sozialleistungen soll mehr Gerechtigkeit und Teilhabe ermöglichen.

Christine Steger 2023
Sozialministerium / Karo Pernegger

In Österreich steht eine dringend benötigte Reform der Einstufungskriterien für Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen an. Derzeitige Verfahren orientieren sich größtenteils an veralteten, medizinisch geprägten Modellen von Behinderung, die nicht die realen Bedürfnisse und Herausforderungen der Betroffenen widerspiegeln.

Christine Steger, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, betont die Notwendigkeit, das Verständnis von Behinderung zu aktualisieren. Sie erklärt, dass Behinderung stark von gesellschaftlichen Faktoren beeinflusst wird und fordert, dass die öffentliche Hand Bedingungen schaffen muss, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

Diese Forderung wird durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses unterstützt. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Einstufungsverordnungen dringend evaluiert und im Sinne des sozialen Modells von Behinderung weiterentwickelt werden müssen.

Ein Beispiel für die Unzulänglichkeiten des aktuellen Systems liefert Brigitte Heller, Vorsitzende des Vereins Lichterkette. Sie weist darauf hin, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oft Schwierigkeiten haben, in die Kategorie der Begünstigten aufgenommen zu werden. Dies liegt daran, dass wichtige Faktoren, die sich im biopsychosozialen Modell von Gesundheit und Krankheit finden, in den aktuellen Einstufungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Ein Forschungsprojekt von pro mente Austria und dem Verein Lichterkette arbeitet derzeit an einer Checkliste für Gutachter:innen, die diese psychosozialen Faktoren, insbesondere im Bereich des Pflegegeldes, berücksichtigt. Diese Entwicklung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Einstufungsverfahren in Österreich zeitgemäßer und inklusiver zu gestalten.

Es ist unerlässlich, dass die Rechtsgrundlagen für den Zugang zu Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen einer umfassenden Überarbeitung unterzogen werden. Dies sollte partizipativ erfolgen, unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder und mit dem sozialen Modell von Behinderung als Leitprinzip. Nur so kann Österreich die Standards von Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN-Konvention gewährleisten.

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