Stellungnahme des Tiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
„Die Corona-Krise verlangt von allen Menschen viel ab. Für Menschen mit Behinderungen stellt sie aber eine Zeit der besonderen Herausforderung dar“, betont Isolde Kafka (am Bild gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin Cornelia Atalar), Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Aus diesem Grund gab der Monitoringausschuss eine Stellungnahme in Leichter Sprache heraus – einerseits, um die betroffenen Menschen zu informieren, andererseits, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Krisenzeiten aufmerksam zu machen.
„Als ersten Schritt hat der Monitoringausschuss in Zusammenarbeit mit der Tiroler Landesregierung erreicht, dass bei Landes-Pressekonferenzen und Ansprachen das Gesagte in Gebärdensprache live übersetzt wird. Damit sind wichtige Informationen auch für gehörlose Menschen barrierefrei zugänglich. Seit April wird bei Pressekonferenzen zudem auch in Schriftdolmetsch zur Verfügung gestellt“, berichtet Kafka.
Viele Angebote, die in der Krisenzeit für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, sind für Menschen mit Behinderungen nur erschwert zugänglich.
„Hotlines ohne Videotelefonie sind für gehörlose oder schwerhörige Menschen nicht nutzbar. Im Gesundheitswesen gibt es durch den Mund-Nasen-Schutz Verständigungsschwierigkeiten – hier braucht es Mundschutz mit Sichtfenstern. Unbedingt notwendige Assistenz-Personen können fallweise aufgrund eines Quarantäne-Bescheids nicht mehr arbeiten und es gibt keinen Ersatz“, zeigt Kafka einige Beispiele auf.
Wegen der erforderlichen sozialen Distanz ist Einsamkeit auch für Menschen mit Behinderungen eine große Belastung. Zusätzlich führt das Abstand-Halten dazu, dass alltägliche Hilfeleistungen, wie etwa jemanden beim Überqueren der Straße oder beim Einkaufen zu unterstützen, nicht mehr ausgeführt werden dürfen.
„Vieles, was für uns alle gerade eine Erschwernis darstellt, ist für Menschen mit Behinderungen eine schier unüberwindbare Hürde“, fasst Kafka zusammen, betont aber: „Wir haben aus dieser Krise bereits viel gelernt und lernen jeden Tag dazu“.
Die Stellungnahme des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache ist unter www.tirol.gv.at/corona-leicht-lesen abrufbar.
ÖSB-Öst.Schwerhörigenbund Dachverband
27.04.2020, 15:11
Sie schreiben in Ihrem Beitrag „Im Gesundheitswesen gibt es durch den Mund-Nasen-Schutz Verständigungsschwierigkeiten – hier braucht es Mundschutz mit Sichtfenstern.“ – Es ist korrekt, dass ein schwerhöriger Mensch um besser zu verstehen das „Mundbild“ des Gesprächspartners sehen muss. Nur „Mundschutz mit Sichtfenster“ sind unbrauchbar, da Sie 1.) beschlagen, 2.) das Atmen noch zusätzlich erschweren und 3.) vom hygienischen Standpunkt (=>Tröpfchenbildung am Plastikfenster) nicht zu empfehlen sind. Daher folgender Tipp: Die schwerhörige Person selbst kann Mundschutz ja tragen, nur der hörende Gesprächspartner möglichst für die Dauer des Gesprächs nicht. Dies sollte bei Einhaltung von Mindestabstand (1,5m) und wie in den meisten Geschäften, Arztpraxen etc. mittlerweile häufigst vorhandenen Plexiglaswänden zwischen Gesprächspartnern kein Problem darstellen um so den aktuellen Vorgaben auch zu entsprechen.