Volksanwalt Achitz: Nach fast einem Jahr Pandemie muss sich Sozialversicherung kreative Lösungen für Menschen einfallen lassen, die auf Reha angewiesen sind
Eva Maria P. hat einen zweijährigen Sohn, ist alleinerziehend und seit Geburt beeinträchtigt. Sie benötigt einen Rollstuhl und rund um die Uhr Assistenz.
Eine dringend erforderliche und von der Pensionsversicherung PVA bereits bewilligte Reha konnte die 32-jährige berufstätige Frau nicht antreten, da sich keine Institution fand, die während der Corona-Krise eine Mutter mit Kind und Begleitperson aufnehmen wollte. (BIZEPS berichtete)
Auch das Reha-Zentrum Münster, das normalerweise das Mitnehmen von Kindern ermöglich, lehnte diesmal ab – Begründung: erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere PatientInnen.
P. fürchtete aber, dass die Pandemie nicht so bald vorbei sein würde, und dass sich ohne Reha ihr Gesundheitszustand verschlechtern würde, sagte sie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“:
Ich brauche aber die Reha, um fit für meinen Arbeitsplatz zu bleiben und weiterhin selbständig leben zu können.
Die PVA, von der niemand ins Bürgeranwalt-Studio kommen wollte, schrieb, realistischerweise würde eine Reha erst nach Ende der Pandemie möglich sein.
Das Reha-Zentrum Münster hat nun eine kreative Lösung gefunden: Eva Maria P. kann eine ambulante Reha absolvieren. Sie wird jeden Tag zu ihrem Kind nachhause fahren. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung BVAEB. Im Sommer könnte dann die stationäre Reha in Begleitung von Kind und Assistenz nachgeholt werden, wenn die PVA sie erneut bewilligt.
Eine gute Lösung. Volksanwalt Achitz fordert von der PVA aber prinzipiell mehr Entgegenkommen, damit Menschen auch jetzt die notwendigen Behandlungen und Therapien bekommen: „Natürlich ist der Schutz vor Ansteckung überaus wichtig, aber in Zeiten der Pandemie muss mehr Kreativität und Lösungsorientiertheit an den Tag gelegt werden.“
Das gelte natürlich auch für andere Sozialversicherungsträger und Gesundheitseinrichtungen.
Herbert Wölfer
28.01.2021, 15:48
Gratuliere! 👍🤗😘