Da fehlen einem die Worte!

Der Entwurf zum Terrorismuspräventionsgesetz ist heftig umstritten. Die Stellungnahmen dazu allerdings auch. Ein Kommentar.

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„Wer gegen Homosexuelle oder Behinderte hetzte, ging bisher straffrei aus – Justizministerium will das nun ändern – Kritiker fürchten um freie Meinungsäußerung“, schreibt Anita Zielina, Redakteurin beim Online-Standard, in einem Bericht vom 19. Jänner 2010.

Der Verhetzungsparagraph soll im Rahmen der Gesetzesänderung erweitert werden. In Zukunft soll der Schutz auch bei Verhetzung aufgrund sexueller Orientierung oder Behinderung gelten.

Rechtsanwaltskammerpräsident brüskiert mit Stellungnahme

„Gegenüber der derzeit geltenden Regelung erfährt die Definition der Zielgruppen eine Erweiterung, als in Zukunft auch Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung Kriterien sein sollen, an denen die Tathandlung im Hinblick auf die Zielpersonen zu messen ist“, hält Rechtsanwaltskammerpräsident Gerhard Benn-Ibler in seiner Stellungnahme fest.

Er versteigt sich dann in weiterer Folge in der Stellungnahme zu folgender Behauptung:: „Verhetzendes Verhalten im Sinne einer Straftat nach § 283 gegen nach Geschlecht, Behinderung oder Alter bestimmte Gruppen tritt in unserem gesellschaftlichem Umfeld nicht auf.“

Das an sich wäre schon Grund massive Kritik am Rechtsanwaltskammerpräsidenten zu üben. Doch er legt noch nach und hält wörtlich fest: „Diese Gruppe in einem Atemzug mit den nach den sonstigen Kriterien bestimmten zum tatbestandsmäßigen Ziel der Verhetzung zu machen, verharmlost die tatsächlich festzustellenden Feindseligkeiten zB rassistischer Art, bzw versucht sittlich verwerfbare, aber nicht strafwürdige, zB frauenfeindliche Äußerungen unzulässig zu kriminalisieren.“

Angesichts solcher Stellungnahmen muss man schon fragen, in welcher Realität Rechtsanwaltskammerpräsident Benn-Ibler lebt und wie er auf die Idee kommt, Feindseligkeiten gegeneinander auszuspielen.

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