Bisher bekannte Warnhinweise wie Holzstangen, die an die Hausmauer angelehnt werden, bilden oft ein Hindernis und bergen Unfallgefahren, erinnert der Steiermärkische Blinden- und Sehbehindertenverband.

Herr Gerhard Schanza, Projektleiter des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, hat daher eine Warnfahne entwickelt, die über Kopfhöhe am Haus angebracht wird. Die Warnung vor der Dachlawinengefahr bleibt erhalten, die Fahne ersetzt aber die gefährlichen Stangen. Das bloße Anbringen von Warnhinweisen reicht dabei jedoch nicht aus! Die Gefahr selbst muss beseitigt werden. Wurde diese Aufgabe einem Schneeräumungsunternehmen übertragen, so haftet nicht der Eigentümer, sondern das beauftragte Unternehmen.
„Hauseigentümer sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich verpflichtet, bei Gefahr des Abgehens von Dachlawinen vor der straßenseitigen Front seines Gebäudes unverzüglich eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen anzubringen und für eine baldige Abräumung des Schnees vom Dach Sorge zu tragen“, hält Mag. Mario Kowald, Obmann des Steiermärkische Blinden- und Sehbehindertenverbandes, in einer Aussendung fest und erinnert an die Folgen: „Wird diese Verpflichtung verletzt, liegen ein Verschulden und damit auch eine Haftung vor.“
Kurt Hohensinner hat im Jahr 2006 im Grazer Gemeinderat einen Antrag zum Erwerb der Dachlawinenfahnen gestellt.
Zusätzlich unterstützen Sie mit dem Kauf der Dachlawinen-Warnfahne den dringend notwendigen Neubau der Zentrale des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (StBSV). Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet.
Müller Kerstin,
19.12.2007, 15:26
Hallo an Alle! Der Beitrag vom Präsidenten des Blickkontaktes kann nur auf extreme Kurzsichtigkeit zurück zu führen zu sein, da bei lose angelehnten Stangen es bereits zu Gesichtsverletzungen kommt. Man stelle sich vor, wenn sich die vorgeschlagenen festverankerten Stangen angebracht werden, dies die Verletzungsgefahr erhöhen wird. Zusätzlich möge man bedenken, dass die restliche sehende Bevölkerung (bewegungseingeschränkt oder auch nicht) einen großen Vorteil darin sehen.
Wolfgang Kremser,
18.12.2007, 14:46
Wolfgang Kremser – Leiter des Verkehrsgremiums der Landesgruppe Wien, NÖ und Bgld. des ÖBSV sowie des Gemeinsamen Verkehrsgremiums der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion (Wien, NÖ und Bgld) der Vereine Blickkontakt, Hilfsgemeinschaft der Blinden- und Sehschwachen Österreichs, Österreichische Blindenwohlfahrt und der Landesgruppe Wien, NÖ und Bgld. des ÖBSV:
Wir sind sowohl gegen die Warnstangen als auch gegen die Warnfahnen, weil dadurch nicht das Problem (unverzügliche Beseitigung der Gefahr) gelöst wird. Wir sind der Meinung: Wenn Gefahr in Verzug ist, muss der Gehsteig bis zur Beseitigung dieser für den gesamten Fußgängerverkehr gesperrt werden. Gibt es keine Gefahr, so sind weder Warnstangen noch Warnfahnen anzubringen.
Da der Einsatz der Warnfahnen aufgrund der erfolgten Werbung anscheinend nicht nur auf die Steiermark bzw. Graz beschränkt bleibt, hat das Verkehrsgremium der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion den Magistrat der Stadt Wien um eine rechtliche Abklärung und Stellungnahme gebeten bzw. ersucht, für Wien eine für alle betroffenen Menschen barrierefreie und behindertengerechte Lösung auszuarbeiten.
Zur Absperrung einer Baustelle reicht auch kein Plastikband oder eine Tafel „Baustelle – Betreten verboten“, sondern die Baustelle ist nach dem Stand der Technik gemäß ÖNORM V 2104 Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen abzusperren. Dies hat nach Meinung des Verkehrsgremiums auch bei Gefahr durch Dachschnee, Eiszapfen und Dacharbeiten zu gelten. Es kann wohl nicht sein, das sehbehinderte oder blinde Menschen unwissentlich in einen Gefahrenbereich gelangen, gleichgültig durch welche, für sie nicht erkennbare Maßnahme er angekündigt wird.
Günther Ertl,
14.12.2007, 07:46
Nun wird es noch verwirrender – zunächst wurden entsprechend große blinde Menschen zumindest durch sanftes Berühren im Gesicht gewarnt, jetzt überhaupt nicht mehr. Wenn eine Dachlawine droht, müssen alle Fußgänger dem gesperrten Gehsteig ausweichen, nicht nur blinde Menschen. Hier beginnt aber auch das Problem: wenn die Dachlawine (wie gesetzlich vorgeschrieben) nicht unverzüglich entfernt wird), bleibt eben die Stange tage- und wochenlang quer über den Gehsteig. Wenn natürlich ungehobelte Latten in Überlänge verwendet werden, sehe ich schon ein, dass es Verletzungen gibt – allerdings gibt es auch andere Lösungen (z.B. in einschlägigen ÖNORMEN festgelegt). Mich würde auch interessieren was der ÖBSV – Bundesverband und die anderen Landesverbände des ÖBSV zur Grazer Lösung sagen – insbesondere dass das Erkennen einer möglichen Dachlawine bei blinden Menschen unmöglich ist. Grund der schlampigen Aufstellung von Dachlawinenwarnungen ist sicher die Tatsache, dass es Gott sei Dank zu äußerst seltenen Unfällen von blinden (und auch nichtbehinderten) Menschen durch Dachlawinen kommt. Allerdings muss bei derartigen Lösungen auch das Problem der Eiszapfen mit einbezogen werden, die besonders an der Hauswand entlang gehende Personen (und das sind meistens blinde Menschen) gefährden. Wenn diese Probleme nicht für alle zufriedenstellend gelöst werden, sind blinde Menschen im Winter besser daran zuhause zu bleiben und das mit Empfehlung des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes …
Gerhard Schanza,
10.12.2007, 16:29
Stellungnahme des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes:
Das Erkennen einer möglichen Dachlawine ist bei blinden Menschen unmöglich. Wenn die Stange beim Vorbeigehen nicht berührt wird, fehlt natürlich auch die Information, dass Schnee auf dem Dach liegt.
Es ist einem Blinden nicht zumutbar – wenn eine Stange wahrgenommen wird – auf die Straße auszuweichen, weil die Gefahr auf der Straße immens hoch ist. Der blinde Mensch muss sich auf dem Gehsteig fortbewegen. Die Problematik ist nicht zu generalisieren, grundsätzlich sind Blinde im Winter sehr vorsichtig unterwegs und es ist eine jährliche Tatsache, dass es durch die Dachlawinenwarnstangen zu Verletzungen kommt. Meist werden diese rauhen Holzlatten mit dem Gesicht wahrgenommen, dies führt jeden Winter zu gravierenden Verletzungen wie z.B. Platzwunden, aufgerissene Lippen oder ein Holzspan, der in die Haut eindringt. Ebenso kommt es zu Beschädigungen oder Bruch der Augengläser.
Richtigstellung aus den Beiträgen: Die Fahne wird auf Empfehlung des Stadtbauamtes der Stadt Graz in 2,80 Meter montiert und hängt bis 2,20 Meter hinunter.
Anonymous,
04.12.2007, 08:06
Bitte nicht vergessen „in Graz ist Wahlkampf“ und Mag. Mario Kowald kandidiert als GR für die ÖVP, dadurch muss ihn auch GR Kurt Hohensinner (ÖVP) unterstützen …
Günther Ertl,
03.12.2007, 08:42
Zur Aussage: „bei herunter hängenden Fahnen ist die Chance durch Berührung gewarnt zu werden (Fähnchen sind ca. 2m Höhe angebracht und hängen weit hinunter) gleich gegeben, aber die Aufmerksammachung ist sanft!“ – Ich denke, dass es für blinde Menschen nicht lustig ist, durch Fahnen im Gesicht gewarnt zu werden – Diese Aussage ist fast schon als zynisch bis diskriminierend auszulegen, da die Fahnen noch weniger entfernt werden als die Stangen, wenn keine Gefahr mehr besteht.
Leider kenne ich auch blinde Menschen die sehr mobil sind, aber kleiner als 1,50m – detto welche die größer als 2,0 m sind. Bei ersteren gibt es sicher keine sanfte Berührung, bei letzteren jedoch eine etwas deftigere, da sie in die horizontal auskragende Fahnenstange hineinlaufen, die sie nicht mit dem Blindenstock ertasten können. Aus diesen Grund sind auch lt. ÖNORM V2102-1 und B1600 auskragende Hindernisse im Lichtraum verboten – ebenso in der Fußgänger RVS…
Kurt Hohensinner,
24.11.2007, 18:27
Herr Mag. Krispl, ich kann sie beruhigen – nach der Einschätzung des Sehbehinderten- und Blindenverbandes stellt die Fähnchen-Lösung eine wesentliche Verbesserung dar. Diese Umstellung wird schon seit zwei Jahren von betroffenen Personen und Vereinen gefordert.
Punkt 1)
– blinde Menschen werden vor Dachlawinen durch Stangen nur dann gewarnt, wenn sie hineinlaufen (Verletzungsgefahr)
– bei herunterhängenden Fahnen ist die Chance durch Berührung gewarnt zu werden (Fähnchen sind ca. 2m Höhe angebracht und hängen weit hinunter) gleich gegeben, aber die Aufmerksammachung ist sanft!
Punkt 2)
– die Straßenverkehrsordnung schreibt dem Hausbesitzer vor, bei Schneefall – bzw. davon ausgehender Gefahr – das Hausdach und den Gehsteig vom Schnee und Eis frei zu räumen. Die Stangenlösung ist weder ein Freibrief für Hausbesitzer, noch steht es irgendwo festgeschrieben solche aufzustellen!
Punkt 3)
– der Österreichische Versicherungsverband hat dem Sehbehinderten und Blindenverband und der Stadt Graz bestätigt, dass die Umrüstung von Stangen auf Fähnchen keine haftungsrechtliche Änderung bringt!
Falls sie noch Fragen haben, lade ich sie ein mich unter 0664/5004806 anzurufen.
Mag. Michael Krispl – Blickkon,
23.11.2007, 12:33
Als Präsident des Vereines Blickkontakt möchte ich zu diesem Artikel mit Nachdruck betonen, dass es sich bei den Warnfahnen als Dachlawinenwarnzeichen um keine österreichweit von allen Blinden- und Sehbehinderteninteressensvertretungen anerkannte Lösung handelt, sondern lediglich um eine vom steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverband forcierte Lösung, die noch dazu als Spendenaktion für diese Landesorganisation des ÖBSV instrumentalisiert wird; diese Warnfahnen wurden bereits im vorigen Jahr seitens des Vereines Blickkontakt vehement als behindertendiskriminierende Lösung qualifiziert und abgelehnt. Da es hierbei nicht mehr möglich ist, dass der blinde oder hochgradig sehbehinderte Verkehrsteilnehmer erkennen kann, dass er sich in einem Dachlawinengefahrenbereich befindet, wird dadurch diese Personengruppe grob fahrlässig einer Gefährdung von Gesundheit und Leben ausgesetzt, die nur als absolut inakzeptable Diskriminierung auf´s Schärfste verurteilt werden kann.
Die völlig unkritische Haltung zu diesem seit Jahren diskutierten und so wichtigen Verkehrssicherheitsthema, die in diesem Artikel zum Ausdruck kommt, kann vom Verein Blickkontakt weder nachvollzogen noch unwidersprochen hingenommen werden. Es wäre wünschenswert, eine kritischere Meinung zu solchen „Lösungen“ zu veröffentlichen und alternative Lösungen, wie z. B. an der Mauer verankerte Schneestangen, die man nicht umwerfen kann bzw. andere Gefahrenbereichsabsicherungsmöglichkeiten in die Berichterstattung mit einzubeziehen, bevor hier ein angeblich bestehendes Meinungsbild im Bereich der Interessensvertretungen sehbehinderter und blinder Menschen verbreitet wird, das so nicht existiert.
Günther Ertl,
23.11.2007, 11:04
Es ist erfreulich, dass sich ein Behindertenverband Gedanken über Barrieren für andere Menschen macht. Bedauerlich ist nur, dass dieser Verband sein eigenes Klientel vergißt – es stellt sich die Frage, wie blinde Menschen diese Fahnen wahrnehmen, oder müssen sie bei Tauwetter zu Hause bleiben? Besonders wichtig ist sicher dass beim Kauf von Dachlawinen – Warnfahnen der Neubeu der Zentrale des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes unterstützt wird …
Dr. Christina Meierschitz,
23.11.2007, 08:18
Wenn die Fahnen über Kopfhöhe angebracht werden, wie können dann blinde Menschen erkennen, dass bei diesem Haus die Gefahr besteht, dass eine Dachlawine abgehen könnte. Es sollte ein Warnhinweis geschaffen werden, der für Menschen mit Behinderung keine Barriere darstellt und darüberhinaus auch für alle Menschen erkennbar ist. Nur dann wird Diskriminierung vermieden!
rollstuhl100,
23.11.2007, 07:28
immer wieder ist graz die führende behinderten FREUNDLICHSTE STADT und hat einen bürgermeister mit HIRN und VERSTAND der sich mit den problemen von behinderten und rollstuhl fahrern auseinander setz und die probleme lößt und richtig UMSETZT in WIEN ist das leider nicht möglich da wir leider nur einen BEHINDERTEN FEINDLICHEN BÜRGERMEISTER BESITZEN ohne hirn und ohne VERSTAND. bin gerne bereit einen umfangreichen brief und fax verkehr zur untermauerung meiner behauptungen zur verfügung zu stellen
rollstuhl100,
23.11.2007, 07:20
warnfahnen währen dringend notwendig da selbst rollstuhlfahrer ist es oft unmöglich auszuweichen und eine weiterfahrt oft unmöglich.da wir aber zu den ausgegrenztengehören wird sich das kaum durchsetzen da die wiener gemeinde politiker aller fraktionen leider sehr behinderten feindlich eingestellt sind .leider schon von oberster spitze an.wie es so schön heißt DER FISCH FÄNGT VOM KOPF ZUM STINKEN AN.