Das Arbeitsübereinkommen der neuen Wiener Landesregierung

Am 13. Oktober 1996 wurde in Wien gewählt. Nach wochenlangen Koalitionsverhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP auf die Bildung einer neuen Landesregierung.

Wappen Land Wien
Land Wien

Hier auszugsweise das Arbeitsübereinkommen. Wir müssen in Zukunft darauf aufpassen, daß dies nicht nur eine Absichtserklärung ist, sondern daß auch Taten folgen.

Wiens Weg ins 21. Jahrhundert

Wien bringt gute Voraussetzungen mit, seine Position als eine der reichsten Regionen innerhalb der Europäischen Union auch im 21. Jahrhundert zu festigen: niedrige Arbeitslosigkeit, hohes Sicherheitsniveau, dichtes soziales Hilfsangebot, leistungsfähiges Gesundheitswesen, zukunftsweisende Umweltstandards und ein weltweit anerkannter Ruf als Kulturmetropole.

Leben in Würde sicherstellen

Dem verbreiteten Verlangen, so lange wie möglich zu Hause betreut zu werden, muß entsprochen werden. Durch ein breit gestreutes Angebot an privater Hauskrankenpflege, Sozialdiensten, …

Wir bekennen uns zum Recht behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben und Integration in die Gesellschaft.

Vorhaben:

  • Die diversen Beiräte und Interessensvertretungen im sozialen Bereich sind aufzuwerten (Behinderte, Familien, Senioren, Jugend). Die/der Vorsitzende muß aus dem Kreis der Betroffenen kommen. Keine Vorsitzführung durch die/den amtsführende/n Stadträtin/Stadtrat.
  • Der Kontaktbesuchsdienst ist neu zu organisieren, um den ursprünglichen Zielen zu entsprechen. Dafür ist binnen eines Jahres ein Entwicklungskonzept vorzulegen, das sowohl kommunale als auch private Einrichtungen umfaßt.
  • Jene Vereine, die Sozialdienste anbieten, sind die wichtigste Drehscheibe zwischen Patient und Leistung; Bürokratie muß auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Aufwertung des Dachverbandes Wiener Sozial- und Pflegedienste. Das bestehende System ist nach den Prinzipien der Qualitätssicherung, Leistungsstandards und Kundenorientiertheit zu durchforsten.
  • Schaffung eines Heimhilfegesetzes (Berufsbild, Ausbildung, Anstellungserfordernisse, Qualitätssicherung).
  • Ein Pflegeeinrichtungsgesetz ist zu beschließen (regelt räumliche und personelle Ausstattung, Qualitätsstandards, etc.).
  • Priorität hat vor allem die Schaffung von betreuten Wohnplätzen für Pflegebedürftige, die Errichtung bezirksnaher Geriatriezentren, die Umwandlung der großen städtischen Pflegeheime in kleinere familien- und wohnähnliche Strukturen; Qualitätssicherung für Bewohner der Großpflegeheime ist unumgänglich notwendig.
  • Tagespflege und Kurzzeitpflege müssen ausgebaut werden, damit pflegende Angehörige entlastet werden können.
  • Öffentliche Verkehrsmittel, Ämter und Behörden, Straßenraum (Gehsteigab-rundungen), Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Wohnungen und Betriebe sind für Behinderte zugänglich zu machen.
  • Der Magistrat der Stadt Wien muß sich seiner Vorbildwirkung bewußt sein und seine Einstellungsverpflichtung für Behinderte erfüllen.

Neue Wege in der Wiener Verkehrspolitik

„Mobilität“ ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Verkehrspolitik muß sich daher an einem sinnvollen und sozial ausgeglichenen Miteinander der Fortbewegungsmöglichkeiten orientieren.

Vorrang für den öffentlichen Verkehr

Im Sinne der besonderen Verantwortung für die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, FußgängerInnen, Kinder sowie älteren und behinderten Menschen kommt dem Abbau von Barrieren erhöhte Bedeutung zu. Behindertengerechte Niederflurstraßenbahnen und stufenlos betretbare Gelenkbusse, Gehsteigabschrägungen und etappenweise Erleichterung des Zuganges zu öffentlichen Gebäuden sind deshalb wichtige verkehrspolitische Anliegen.

Behindertenintegration

Für behinderte Menschen müssen weiterhin geeignete Wohnformen geschaffen werden, die auch wesentlich zur Integration Behinderter beitragen. Ebenso wird die Übersiedlung geistig behinderter Menschen aus Anstalten in ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnformen fortzusetzen sein.

Eine Lobby für Wiens Kinder und Jugendliche

Der Bedeutung des Sports als sinnvolle Freizeitgestaltungsmöglichkeit muß durch den Ausbau und die Sanierung von Sportanlagen, die Förderung der Sportverbände, die Förderung des Breitensportgedankens, des Behindertensports sowie einer breiten Palette an Freizeitsportarten Rechnung getragen werden.

Bildung: Chancen für Wiens junge Generation

Dem Anliegen der Integration behinderter Kinder wurde durch die 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle für den Volksschulbereich bereits entsprochen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind diese Maßnahmen auch im „Sekundar-I-Bereich“ (AHS-Unterstufenbereich, Hauptschule) fortzusetzen.

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