Das harte Stück Arbeit liegt noch vor uns!

Die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU und das geplante Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz waren heiß diskutierte Themen beim "Nationalen Informationstag 2003" der ÖAR

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Der diesjährige „Nationale Informationstag“ der ÖAR stand unter dem Titel „Verwirklichung der Gleichbehandlung behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf“ (Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) und entwickelte sich dank der hochkarätigen Besetzung der Referenten zu einem interessanten Diskussionsforum.

Sehr bald schon war das geplante österreichische Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eindeutiger thematischer Mittelpunkt. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, zeigte sich optimistisch, weil er das geschlossene Vorgehen der Aktivistinnen und Aktivisten der Behindertenbewegung hinsichtlich der bestehenden Inhalte des Entwurfs als Grundvoraussetzung für den Werdeprozess eines Behindertengleichstellungsgesetzes ansieht.

Der Literat Dr. Erwin Riess war der Ansicht, dass ein Gesetz, in dem es nicht wirklich schmerzhafte, einklagbare Sanktionen bei Nichteinhaltung der Gesetze gäbe, sinnlos sei.

Dr. Stefan Trömel, der Präsident des Europäischen Behindertenforums, verwies auf die Notwendigkeit der Unterstützung der EU-Richtlinie: „Sie zu unterstützen heißt, sich solidarisch mit anderen EU-Staaten zu erklären, die keine gesetzlichen Gleichstellungsbestimmungen haben.“

Martin Ladstätter vom Verein BIZEPS und Mag. Michel Krispl vom Verein Blickkontakt waren sich einig, dass man derzeit nicht schon am Ende der Arbeiten angelangt sei, weil der Gesetzesentwurf der BehhindertenvertreterInnen fertig sei, sondern erst am Anfang der Bemühungen stehe. Die Internetseite www.gleichstellung.at bietet bereits eine Fülle von Informationen zum Thema.

Dr. Heinz Trompisch, Berater von Sozialminister Dr. Herbert Haupt in Behindertenangelegenheiten, legte Wert auf die Festestellung, dass das, was vom Sozialminister am 3. Dezember – dem „Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen“ – präsentiert wird, lediglich ein Vorbegutachtungsentwurf und kein „kompetenter Gesetzesentwurf“ sei.

Es sei auch Wille des Sozialministeriums, kein „Bonsaigesetz“ entstehen zu lassen, mit dessen reduzierten inhaltlichen Vorgaben die Betroffenen nichts anzufangen wüssten, schloss Trompisch.

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