Profil: Künstliche Befruchtung. Wie in Deutschland beginnt auch bei uns eine Debatte über Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas."
Das Kind im Mutterleib, so lautet der Befund, hat Down-Syndrom. Die Mutter, die lange kinderlos geblieben war, hatte sich zu einer In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung) entschlossen. Als die Frau tatsächlich schwanger wurde, war ihre Freude grenzenlos, berichtet Profil und schreibt: „Und jetzt das. Die Ärzte des Wiener AKH, die die In-vitro-Fertilisation durchführten, wären in der Lage gewesen, den Genschaden an den Embryonalzellen (Blastomeren) noch vor der Implantation in die Gebärmutter festzustellen. Aber das österreichische Gesetz verbietet die Präimplantationsdiagnostik, wie der Test im Medizinerjargon heißt. Es erlaubt aber, selbst das voll ausgewachsene mongoloide Kind im Mutterleib zu töten, weil eine medizinische Indikation vorliegt.“
„Das ist ja nicht normal“, zitiert das Nachrichtenmagazin die Ärztin Elisabeth Pittermann, SPÖ-Gesundheitssprecherin im Nationalrat. Es sei geradezu „pervers“, die Anwendung einer medizinischen Technik zu verbieten, die es verhindern könnte, dass Frauen in eine derartige Lage geraten.
Die grüne Abgeordnete Madeleine Petrovic sieht das differenzierter, will jedoch die Gentests an den künstlich erzeugten Embryonen nicht verbieten: „Aber die Frage ist, wo das endet. Irgendwann sind wir bei den roten Haaren.“
Ähnlich Heinz Trompisch von der Lebenshilfe Österreich. Er ist strikt gegen eine Freigabe der Gentests und auch gegen die medizinische Indikation bei behinderten Föten, „denn das alles hat auch Auswirkungen auf die lebenden Behinderten“.
Damit entbrennt auch hierzulande eine Diskussion, die in Deutschland schon vor Wochen angelaufen ist. Denn auch dort sind Gentests an Embryonen gesetzlich verboten.
Sowohl Gynäkologieprofessor und Hormonforscher Johannes Huber vom Wiener AKH wie auch Grün-Abgeordnete Petrovic sprechen sich jetzt für die Schaffung einer Ethikkommission aus, die einen Missbrauch verhindern soll. Petrovic: „Das sollen nicht Naturwissenschafter allein entscheiden.“