Eine kurze Chronologie der Ereignisse:
Sexuelle Übergriffe durch einen 85jährigen Pfarrer an einem schwerbehinderten jungen Mann in einem Behindertenheim der Erzdiözese Wien, Aufdeckung durch eine Sozialarbeiterin, die als Zeugin des Vorfalles Anzeige erstattet und daraufhin selbst kündigt, versuchte Vertuschung des Vorfalles durch die Heimleitung, Kündigung zweier Ärzte, nachdem sie in einem Fernsehinterview engagiert Stellung bezogen haben, anfängliche Sprachlosigkeit bei den Kirchenverantwortlichen, dann eine unfaßbare Wortwahl bei Stellungnahmen (Kardinal Schönborn: „…kann schon mal passieren…“).
Soweit eine kurze Chronologie der Ereignisse, wie sie sich in den vergangenen Wochen im „Haus der Barmherzigkeit“, einem Wiener Behindertenheim, ereignet haben.
Die Frage, ob es um einen singulären Mißbrauch geht oder um eine ganze Serie, bei der lediglich ein Übergriff, der bislang letzte, beobachtet wurde, muß nicht einmal gestellt werden.
Nach wie vor steht sexueller Mißbrauch von Männern und Frauen vor allem in Heimen quasi auf der Tagesordnung behinderten Lebens; es finden sich kaum eine behinderte Frau, ein behinderter Mann, die nicht schon sexuelle Übergriffe am eigenen Leib hinnehmen mußten.
Unterschiede in der Betrachtung?
Wir fragen uns, ob es wohl einen Unterschied in der Betrachtung solcher Ereignisse für die Kirche gäbe, würde es sich bei den Betroffenen nicht um Kinder oder behinderte Menschen handeln.
Die Mißachtung jeglicher Intimsphäre (z.B.: Körperpflege im Heim während unbeteiligte Personen – Seelsorger – zu den Stationen Zutritt haben), das Ausnutzen körperlicher Abhängigkeit und wortloser Bewegungsunfähigkeit (Wer sich nicht wehrt, stimmt zu …?), diese alltägliche Mißachtung individueller Persönlichkeitsrechte macht Mißbrauch leicht.