ÖAR: Ein wesentlicher Schritt hin zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Am 24.9.2004 endete die First zur Begutachtung eines österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Mit dem Entwurf zu einem Behindertengleichstellungsgesetz hat das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz begonnen, die Gleichstellung behinderter Menschen mit nicht behinderten Menschen in die Wege zu leiten.
„Ein erster entscheidender Schritt wurde gesetzt – weitere wesentliche müssen jedoch noch folgen,“ kommentiert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, den Entwurf, „für ein alle Lebensbereiche umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz in ganz Österreich muss noch viel Arbeit geleistet werden“.
Wesentliche Forderungen und Anmerkungen der ÖAR sind:
- Da das Thema „Behindertengleichstellung“ in alle Lebensbereiche greift, sind die materiellrechtlichen Teile anderer Ressorts sowie der Länder – beispielsweise Inklusiver Unterricht, barrierefreies Bauen oder öffentlicher Verkehr – noch nicht geregelt und von diesen noch einzubringen.
- Der Diskriminierungsschutz kann nur dann umfassend sein, wenn ein Behinderungsbegriff gewählt wird, der über die in Österreich üblichen medizinisch orientierten Definitionen hinausgeht.
- Eine eindeutige Beweislastumkehr: der, der diskriminiert, muß beweisen, dass er nicht diskriminiert hat.
- Einheitliche Standards für Barrierefreiheit: Dazu gibt es bereits z. B. die ÖNORM oder WAI-Leitlinien für barrierefreies Internet.
- Eine unabhängige und objektive Behörde, die das Vorliegen einer Diskriminierung überprüft und darüber entscheidet.
- Der geplante Behindertenanwalt muss dem Personenkreis behinderter Menschen angehören.
„Wenn Menschen mit Behinderungen und deren Interessenvertretungen es schaffen, diese Forderungen umzusetzen, dann können sie in Österreich zufrieden in die Zukunft schauen und die berechtigte Hoffnung haben, dass Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung bald der Vergangenheit angehören wird!“ hofft der ÖAR-Präsident.