Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht in einer neuen Publikation die Ergebnisse einer Untersuchung über die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen.

Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen sind die Zielgruppen, mit der sich die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in einer Untersuchung beschäftigt hat.
In neun EU-Mitgliedsländern (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Rumänien, Schweden und Großbritannien) wurden Personen aus diesen beiden Gruppen befragt, in wieweit sie ein unabhängiges Leben führen können und wo sie sich eingeschränkt fühlen.
Die Studie zeigt, dass die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in den Mitgliedsländern stark variieren.Viele fühlen sich vom Alltagsleben in zahlreichen Bereichen ausgeschlossen. Die Rechte, die in der Behindertenrechtskonvention (BRK) festgeschrieben sind, werden ihnen in keinem der Länder vollständig gewährt.
Untersucht wurden für beide Personengruppen die Bereiche Wohnen, Arbeitsmarkt, rechtliche Vertretung, Betreuung, politische Partizipation und finanzielle Möglichkeiten. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in allen genannten Bereichen stark benachteiligt sind und nur selten die Wahl oder die Kontrolle über ihr eigenes Leben haben.
Der FRA-Bericht „Choice and control: the right of independent living“ kann im Internet heruntergeladen werden.
Markus Ladstätter,
24.07.2012, 10:30
@Yvonne Brütsch: Danke für den Hinweis, habe es soeben korrigiert!
Yvonne Brütsch,
24.07.2012, 09:42
Vielen Dank für die gute Zusammenfassung und den wertvollen Hinweis. Allerdings führt der Link nicht zum erwähnten Bericht. Richtig wäre: http://fra.europa.eu/fraWebsite/research/publications/publications_per_year/2012/pub_choice-and-control_en.htm
Karl S T A N G L,
20.07.2012, 13:25
OFFENER BRIEF an sehr gehrte Frau Dr. Christina M E I E R S C H I T Z bei der zentralen ÖAR in Wien:
Danke für diese sehr willkommene Unterstützung in einem äußerst schwierigen Kampf um die elementarsten Menschenrechte für völlig wehrlose schwer behinderte Personen, die von skrupellosen Geschäftemachern in Leibeigenschaft und lebenslange Sklaverei genommen werden mit Unterstützung sämtlicher 9 Landesregierungen ! Dies ist auch der Hauptgrund, warum diese 9 landesfürstlichen Hoheiten keineswegs gewillt sind, beim NAP überhaupt mitzumachen ! Scheinheiliger geht es wahrlich überhaupt nicht mehr: auf der einen Seite zerreißt man Familien und auf der anderen Seite behauptet man, diese armseligen Hascherl seien nun in einer „familienartigen“ Struktur bestens „untergebracht“ und auch bestens versorgt…..
Jedoch daran kann gar kein Zweifel bestehen: Das sogenannte „WOHN – HEIM“ ist nur die Vorstufe für „HART – HEIM“ !! Schneller als man überhaupt denken kann, erteilt wieder so ein eugenisch veranlagter „Führer“ den allgemeinen Marschbefehl nach diesem „Hartheim“ und die Schlote rauchen dann wieder mehr denn je zuvor!
Wenn man außerdem bedenkt, daß die jeweilige Landesregierung für jedes einzelne Hascherl pro Tag mindestens 150 Euro dem Heimträger in die Futterschale legt, dann ist es kein Wunder, daß sich diese angebliche und selbsternannte „Lebens – Hilfe“ massiv dagegen sträubt, daß ihre weitverstreuten Hascherl – Verwahrungs – Anstalten überhaupt in Frage gestellt werden. Mit dem Status einer völlig unantastbaren „Heiligen Kuh“ versehen diktiert diese überaus verdächtige Organisation in allen 9 Bundesländern der jeweiligen Landesregierung die aktuellen Konditionen der großflächigen „Flur – Bereinigung“ und am Beispiel der LHT – Lebenshilfe Tirol gibt es diesbezüglich einen absolut lesenswerten Großbericht des Tiroler Landesrechnungshofes frei zugänglich im Internet.
Dr. Christina Meierschitz,
20.07.2012, 09:29
Sehr geehrter Herr Stangl, die Volksanwaltschaft ist ab jetzt dafür zuständig, Heime und jegliche Einrichtung oder Maßnahme von und für Menschen mit Behinderungen zu überprüfen und Missstände, wie Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen und zu verfolgen. Ich hoffe, dass damit Bewusstsein und Prävention geschaffen wird, um die Verletzung von Grundrechten zu verhindern.
Jedenfalls werden Sie ersucht, alle Ihnen bekannten Missstände an die Volksanwaltschaft zu melden!
Karl S T A N G L,
17.07.2012, 19:55
Fortsetzung zur vorhergehenden Post: Der B U N D haftet für alle derartigen Freiheitsberaubungen sowohl nach dem Art.7 des BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit 1988 als auch nach § 25 des Heimaufenthaltsgesetzes 2004 in unbegrenzter Höhe ! Es besteht keinerlei Wesensunterschied bei der Beurteilung einer solchen grundrechtswidrigen Inhaftierung, ob jemand wie Peter HEIDEGGER 2865 Tage schuldlos in Strafhaft absitzen muß umringt von gemeingefährlichen Schwerverbrechern in der JA Stein etc, oder ob jemend als völlig wehrloser schwerbehinderter Autist jahrelang unfreiwillig in einem solchen „Wohn -Heim“ seiner Freiheit beraubt wird. Die Republik Österreich mußte bekanntlich diesem Peter Heidegger fast 1 Million Euro Schadenersatz bar ausbezahlen. Und sämtliche unfreiwilligen „Bewohner“ eines „Wohn – Heimes“ haben denselben Anspruch auf Genugtuung und Schadenersatz, wenn sie die Republik klagen nach dem Art.7 PersFrG und § 25 HeimAufG.
DAS RECHT AUF EIN UNABHÄNGIGES LEBEN wird hier in der Republik Österreich hunderten zwangsweise „untergebrachten“ Bewohnern solcher „Gewahrsams – Einrichtungen“ nach der Diktion von Art 4 OPCAT sträflich verweigert & verwehrt ! Ihnen wird der gesamte Tagesablauf zwangsweise vorgegeben, sie werden zwangsweise in die dislozierten oder unmittelbar angeschlossenen „Werk- Stätten“ verfrachtet, sie werden medizinisch zwangsbehandelt, es wird ihnen die notwendige Persönliche Einzel -Assistenz verweigert, das Persönliche Budget verweigert und sie werden als Melk -Kühe mißbraucht und ausgebeutet im Sinne von Art.16/3 BRK !! Wann endlich gibt es einen großangelegten. allgemeinen „HASCHERL – AUFSTAND“ gegen diese aberwitzige Falschheit & Verlogenheit, gegen diesen absurden hochgekünstelten MINIMUNDUS einer dem Anschein nach perfekt funktionierenden Parallelwelt, die man nur mit geschlossenen Anstalten, generellem Besuchsverbot und systemkonformen Sachwaltern aufrechterhalten kann !?
Karl S T A N G L,
17.07.2012, 18:57
FREIHEITS – BERAUBUNG am Beispiel der „WOHN – HEIME“ der „LEBENS – HILFE“
Es muß in aller Deutlichkeit & Klarheit festgestellt werden erneut, daß es hier in Österreich über einhundert strategisch bestens verteilte, hervorragend getarnte und äußerlich perfekt behübschte „HASCHERL – HAFT – ANSTALTEN“ einer selbst ernannten, angeblichen „LEBENS – HILFE“ gibt, in denen die elenemtarsten Grundrechte eben nach dieser europäischen Grundrechtecharta total ignoriert werden. Es handelt sich dort um eine aberwitzige Mischung aus:
1.DACHAU – SCHUTZ – HAFT nach System A. Hitler
2.GUANTANAMO – RECHTLOSIGKEIT nach System B. Obama
3.STRASSHOF – KELLER – WIRTSCHAFT nach System W. Priklopil
Den Verantwortlichen ist es perfekt gelungen, die Landesbehörden der Behindertenhilfe davon zu überzeugen, daß dieses System die beste Lösung für alle Probleme darstellt und somit fließen alljährlich bis zu 5oo Millionen Euro in die Finanzierung dieser unauffälligen „ANBINDE – HALTUNG“ Damit das reibungslos funktioniert, sucht man sich systemkonforme Sachwalter, Sachverständige und Sachbearbeiter der landesrechtlichen Behindertenhilfe. Denn schließlich geht es hier ja nicht mehr um Menschen, sondern um „SACHEN“, denn sonst würde es ja nicht „SACH – WALTER – SCHAFT“ heißen!
Und als absolute Krönung gibt es für dieses System der Unfreiheit und Sklavenhalterei auch noch den Segen der Pflegschaftsgerichte und der kirchlichen Machthaber, die wir prompt sehen mit dem ganz großen Weihwasserkübel bei jeder Neueröffnung von so einer elendigen Hascherl – Haft – Anstalt ! Keine Spur besser ist das, wie die nun mit Millionenklagen belangten früheren Jugendheime in diversen Bundesländern, wie wir heute wieder lesen im „Kurier“ auf S.18 „den Ländern droht eine Klagslawine“. Und nochmals: der BUND haftet für sämtliche solche Freiheits – Beraubungen in allen Heimen in der gesamten Republik nach Art.7 PersFrG und nach § 2
FRU,
17.07.2012, 18:00
In Österleich durften aber KEINE Erhebungen diesbezüglich angestellt werden.
Sonst würde glatt auffliegen, dass es sich bei unsrem 1€-Miete-Büro in Wien um EINMIETBETRUG handelt.
So, wie´s die OECD halt auch macht.
Damit sich der Gesundheitsminister an xündesten Ziffern erfreuen darf.
Bei unxündesten Realzuständen.