Das Recht zu wählen und die Pflicht das zu unterstützen

Menschen mit Behinderung sind in Österreich wie alle anderen auch wahlberechtigt - ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

Schild: Zum Wahllokal
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In Deutschland waren rund 85.000 Personen von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dürfen in unserem Nachbarland nicht wählen. Und das, obwohl auch dort das allgemeine, gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahlrecht für alle StaatsbürgerInnen gilt.

Dass die Situation in Österreich für Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung anders ist, ist auf Initiative von VertretungsNetz einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 1987 zu verdanken.

Seither ist die politische Teilhabe auch für diese Personengruppe möglich. Die Entscheidung wurde auch vom österreichischen Gesetzgeber befürwortet.

Bedenken absurd

Dennoch kursieren auch hierzulande vor Wahlen oft die wildesten Gerüchte, welche Möglichkeiten des Wahlbetrugs dadurch eröffnet würden. Meist führen diese Behauptungen zur Forderung Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung vom Wahlrecht auszuschließen.

Nicht nur, dass Pflege- und Betreuungspersonal oder SachwalterInnen einfach so eine Straftat unterstellt wird, als Konsequenz wird eine ganze Gruppe von Menschen unverschuldet mit dem Entzug eines Grundrechts bedroht. Und das in einem Rechtsstaat. 

Politische Teilhabe ist ein Grundrecht 

Das Wahlrecht wird in Österreich durch die Verfassung garantiert. Die österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 16. Lebensjahres sind die einzigen Voraussetzungen, um dieses Recht ausüben zu können.

In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Umsetzung sich Österreich bekennt, wird in Artikel 29 nochmals explizit die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben von Menschen mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen als Ziel formuliert.

Davon sind sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht umfasst, wie auch verschiedene Maßnahmen, die dazu beitragen, damit dieses Recht auch wahrgenommen werden kann. Das umfasst z.B. leicht verständliche Wahlmaterialien, barrierefreie Wahlverfahren oder Unterstützung durch Begleitpersonen bei der Wahl, falls notwendig.

Gerade was die Barrierefreiheit jenseits von baulichen Aspekten betrifft, gibt es in Österreich noch sehr viel Handlungsbedarf. Denn die Verfügbarkeit z.B. von Wahl-/ oder Parteiprogrammen in einer Leicht Lesen Variante wird von kaum einer Partei umgesetzt. 

Unterstützung sicherstellen 

Die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung müssen weiter ausgebaut werden. Denn das Recht zu wählen ist ein Grundrecht auf dem unsere Demokratie basiert.

Wer sich entscheidet wählen zu gehen, der sollte die Möglichkeit dazu haben, gleich welche Formen der Unterstützung sie/er braucht.

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