Das Risiko sei nicht versicherbar

Behinderung stellt für die Allianz Versicherung anscheinend ein untragbares Risiko dar - es sei denn, es wird interveniert. Ein Kommentar.

Ordner mit rechtlichen Unterlagen im Regal
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Die im Tiroler Ebbs ansässige Familie Stock bekam unlängst erneut Nachwuchs. Sohn Lukas durfte sich über eine Schwester freuen. Getrübt wurde die Freude allerdings als die Familie ihre Versicherung anpassen wollte. Der Versicherungsvertrag wurde zwar aktualisiert, jedoch kam Sohn Lukas darin nicht mehr vor.

Die Behinderung des achtjährigen Buben, er lebt mit einer Chromosomenanomalie sowie einer Lernschwierigkeit, gab den Ausschlag dazu.

Lukas‘ Vater erzählte gegenüber dem ORF: „Über den Versicherungsvertreter ist uns mitgeteilt worden, dass man im Falle eines Unfalls nicht nachweisen kann, ob eine etwaige Behinderung schon bestand oder durch den Unfall entstanden ist. Das Risiko sei nicht versicherbar.“

Allianz: Sponsor der Paralympics

Der Versicherungsvertreter von Familie Stock verfasste darauf hin ein Schreiben an seinen Arbeitgeber, in dem es heißt, dies sei „eine äußerst fragwürdige Entscheidung, von der ich mich in jeglicher Weise distanzieren möchte.“

Er führte weiter aus: „Ja, ich schäme mich sogar zutiefst dafür. Die Allianz, einer der größten Sponsoren der Paralympics, kündigt einem behinderten Kind die Versicherung?“

Wachgerüttelt durch das Engagement des Vertreters meldete sich Allianz Landesdirektor Hubert Hotter wie folgt zu Wort: „Es war unser Fehler, dass wir diesen Fall abgelehnt haben. Wir haben nicht geschaut, wie die individuelle Risikosituation von Lukas ist. Deshalb die Ablehnung.“ Inzwischen wurde das Malheur von Seiten der Allianz korrigiert, wie es hieß.

Diskriminierung wiederholte sich bei anderen Versicherungen

Familie Stock wollte ein Zeichen setzen, indem sie alle bestehenden Versicherungen bei der Allianz kündigte. Bei sieben weiteren österreichischen Anbietern holte sie Erkundigungen ein, jedoch war keiner bereit, Sohn Lukas in die Unfallversicherung mit einzubeziehen.

Erst bei der deutschen InterRisk-Versicherung konnte die Familie eine Unfallversicherung, welche für alle Mitglieder gilt, ausfindig machen und hat diese abgeschlossen.

Gesetzesnovellierung bringt mehr Möglichkeiten für diskriminierte Personen

Mit Jänner 2013 trat eine Novellierung im Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, die besagt, dass Menschen auf Grund ihrer Behinderung nicht mehr abgelehnt werden dürfen.

Der Klagsverband berichtete kürzlich, dass er nun bei diskriminierenden Bestimmungen von Versicherungen eine Verbandsklage einbringen kann.

Endet ein Verfahren positiv, so muss die Versicherung ihre diskriminierenden Bestimmungen streichen. Bei Produkten, bei denen es um den Gesundheitszustand geht, können weiterhin sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Menschen abgewiesen werden.

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