Das Sparpaket im Überblick

Alle diese Maßnahmen werden auf behinderte Menschen und deren Angehörige zusätzlich zu den allgemeinen Sparmaßnahmen zukommen.

Pflegegeld

Die Stufe 1 soll bei neuen BezieherInnen statt 2.635 nur mehr 2.000 Schilling betragen (Kürzung um 24 %).

Die Zuerkennung und Erhöhung des Pflegegeldes soll erst im Folgemonat der Antragstellung im Kraft treten.

Das Pflegegeld wird 1996 und 1997 nicht an die Inflations angepaßt.

Wer ins Krankenhaus kommt, erhält ab dem 2. Tag kein Pflegegeld mehr, außer man hatte die Pflegepersonen sozialversichert.

Das Taschengeld in Heimen soll von 1.138 auf 569 Schilling gekürzt werden. (Kürzung um 50 %)

Invaliditätspension

Es soll ein Antrag auf Invaliditätspension als Antrag auf Rehabilitation gelten.

Anspruch auf die Pension soll man erst dann haben, wenn der Versicherungsträger die Rehabiliation als erfolglos einstuft. (Stichwort: Zwangsrehabilitation, sonst Mittelentzug)

Die Invaliditätspension soll in Zukunft nur noch auf 24 Monate befristet gewährt werden.

Änderung des Begriffes der Invalidität und der Zumutbarkeit von Tätigkeiten. Praktisch ein Wegfall des Berufsschutzes.

Selbstbehalte

Es sollen bis 180 Schilling pro Tag an Selbstbehalten bei Kur- und Rehabilitionsaufenthalten eingehoben werden.

Übergangsgelder

Die Übergangsgelder werden bei beruflicher Rehabilititation teilweise drastisch gekürzt.

Frei- bzw. Absetzbeträge

Die Körperbehindertenfreibeträge sollen für BezieherInnen von Pflegegeld zur Gänze gestrichen werden.

Die Absetzbeträge sollen für Eltern von behinderten Kindern, die Pflegegeld beziehen, zur Gänze gestrichen werden.

Familienbeihilfe

(Erhöhte) Familienbeihilfe soll es geben, wenn man die Mindeststudiendauer plus 1 Semester pro Studienabschnitt benötigt. Für StudentInnen mit mind. 80 % Behinderung soll es bis 26 (erhöhte) Familienbeihilfe geben. Zeitlich unbeschränkt (erhöhte) Familienbeihilfe soll es weiterhin für „dauerend erwerbsungfähige“ Personen geben.

Ruhensbestimmungen

Es sollen Ruhensbestimmungen bei mehreren Pensionen bzw. bei einer Pension und einem Einkommen auch für behinderte Menschen eingeführt werden.

Integration

Im ReferentInnenentwurf zur 18. Schulorganisationsgesetznovelle gab es kein Recht auf Integration in der Sekundarstufe, außer es sind Restplätze frei.

StudentInnen-Freifahrten

Die Freifahrten für StudentInnen sollen gestrichen werden. Fahrtenbeihilfen für behinderte StudentInnen werden also kaum kommen.

Karenzanspruch

Der Karenzanspruch soll von 24 auf 18 Monate für einen Elternteil und verpflichtende 6 Monate für den anderen Elternteil geändert werden. In den Ausnahmebestimmungen wird auf die Behinderung eines Elternteils nicht Rücksicht genommen.

Rezeptgebühr, Brillen

Die Rezeptgebühr soll erhöht und nach der Packungsgröße gestaffelt werden. Bei den Brillen sollen die derzeit von den Kassen gezahlten Unkostenbeiträge gestrichen werden.

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