Die Verhandlungen um eine Kompetenzerweiterung für betreuende Personen bzw. Persönliche Assistenz befinden sich in einer kritischen Phase.

Am 5. März 2008 passierten die geplanten Änderungen der Befugnisse von unterstützenden Personen den Ministerrat.
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hatte Anfang Februar 2008 ein „Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden“ zur Begutachtung vorgelegt.
Gewerkschaft dagegen
Wegen der Regierungseinigung zur Kompetenzerweiterung bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger ruft die Gewerkschaft am 11. März 2008 in Wien zur Demonstration auf, berichtet der ORF.
Es werden – laut Kurier – 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet, die gegen ihrer Meinung nach „unqualifizierte Betreuung“ protestieren wollen.
Wie geht es weiter?
Diese Woche „soll im Gesundheitsausschuss diese Regelung beschlossen werden und kommt am Donnerstag bereits ins Plenum. Kommenden Dienstag gibt es noch eine Demonstration der Pflegefachkräfte gegen diese sinnvolle und praxisnahe Neuregelung. Es wird eine heiße Woche!“, sagt ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg voraus.
Robert Nestelbacher,
10.03.2008, 16:08
Wann gehen wir demonstrieren? Die Qualität der nicht eingeschulten Hilfskräfte mancher Organisationen bringen die auf unsere persönlichen Bedürfnisse eingewiesenen Assistenten (im Individualfall!) schon lange.
Gerhard Lichtenauer,
10.03.2008, 10:12
Für Pflegebedürftige mit Eigenkompetenz ist es eine unzumutbare Bevormundung, vorgeschrieben zu bekommen, wer zur Bewältigung der Alltagsbedürfnissen assistieren darf. Vor allem Menschen, die schon jahre- oder jahrzehntelang mit ihrer Behinderung umgehen gelernt haben, besitzen in der Regel weit mehr Kompetenz bezogen auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse, als jegliches, egal wie ausgebildetes Fachpersonal. Das ist einfach so.
Die Autonomie über den eigenen Körper, welche normalerweise jeder eigenverantwortlichen Person obliegt, muss respektiert werden. Laut Ärztegesetz darf ein Arzt auch nur dann behandeln, wenn der Patient die Zustimmung dazu gibt (außer bei Gefahr im Verzug, und das muss richterlich abgesegnet werden). Bei Aufnahme in ein Krankenhaus besteht dieser Behandlungsvertrag, welcher nur per Entlassung oder eigenverantwortlichem „Revers“ beendet wird. Das GuKG auf den extramuralen Bereich anzuwenden, ist an sich ein Anachronismus. Die gängige Fremdbestimmung, welche jetzt von Gewerkschaft, Berufsvertretungen und einigen Hilfsdiensten zu verteidigen versucht wird, hat bei der häuslichen Pflege im privaten Bereich nichts zu suchen. (www.daheim-statt-heim.at)