7. Woche 2026 – Zeigetafel bei Kinderspielplatz
Bei diesem Kinderspielplatz in Darwin, Australien gibt es eine große Zeigetafel mit Symbolen für Kinder. Mit der Tafel können Kindern …
Unter diesem Titel kommentieren die beiden Universitätsprofessoren des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Wien, Theodor Tomandl und Franz Schrank, Ausgewähltes zum neuen Behindertenschutz im Behinderteneinstellungsgesetz.
Im Zuge der umfassenden Behindertengleichstellung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 auch das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wesentlich novelliert. Der neue arbeitsrechtliche Schutz wurde auf alle Menschen mit Behinderungen ausgeweitet. Von den Einzelmaßnahmen haben die auch nicht Begünstigte Behinderte umfassende besondere Förderpflicht des Arbeitgebers sowie die Einführung umfassender Diskriminierungsverbote die größte Bedeutung. Beide stehen, so die Autoren in ihrem Abstract, in einem gewissen Zusammenhang zueinander. Neben der Behandlung einiger grundlegender Probleme dieser Neuerungen widmet sich der Beitrag daher im Besonderen der Förderpflicht, speziell im Zusammenhang mit Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Der in der Ausgabe September 2006 der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS) erschienene 13seitige Beitrag befasst sich mit folgenden Aspekten des neuen Behinderten-/Diskriminierungsschutzes im BEinstG:
Damit gibt es eine weitere wertvolle rechtswissenschaftliche Behandlung dieses in österreich bislang noch jungfräulichen komplexen Themenbereiches Behindertengleichstellung und Diskriminierungsschutz.
Weitere Literaturtipps zu diesem Themenkomplex:
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Bei diesem Kinderspielplatz in Darwin, Australien gibt es eine große Zeigetafel mit Symbolen für Kinder. Mit der Tafel können Kindern …