viele verschiedene Medikamente

Dauermedikation im Konradinum unzulässig

Das Land Salzburg ignorierte Beurteilungen des Gerichts zu den Zuständen im Behindertenheim Konradinum - nun gibt es zwei Gerichtsbeschlüsse.

viele verschiedene Medikamente
BilderBox.com

Das Salzburger Bezirksgericht Thalgau hat erneut die Dauermedikation von zwei Bewohnerinnen des Salzburger Behindertenheims Konradinum für unzulässig erklärt, berichtet der Standard am 14. März 2016 und erinnert: „Bereits im August 2015 beurteilte das Gericht die Medikation als unzulässige Freiheitsbeschränkung.“ Deshalb mussten die Gerichtserkenntnisse nun eingemahnt werden.

Erst kürzlich war zu lesen: „Die derzeitige Betreuungssituation ist als sekundär behindernd einzustufen.“

Statt erforderlicher Maßnahmen gibt es Medikamente

Begründet werden die Gerichtsbeschlüsse – so der Standard – wie folgt: „Im sonder- und heilpädagogischen Bereich wurden nicht die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.“

„Das Fehlen an modernen sonder- und heilpädagogischen Methoden hat zuletzt in gerichtlichen Verfahren zur Unzulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen im Heim geführt, unter anderem durch Psychopharmaka“, hielt erst kürzlich Erich Wahl, Bereichsleiter der Bewohnervertretung von VertretungsNetz in Salzburg, in BIZEPS fest.

Die Missstände im Salzburger Behindertenheim Konradinum führten in der Vergangenheit wiederholt zu massiver Kritik – u.a. durch die Volksanwaltschaft. Seitens des Landes Salzburg wurden die Missstände noch nicht behoben und auch die Umsetzung der Gerichtserkenntnisse steht noch aus.

 

 

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für
    Menschenrechte, Juan E. Méndez, hat in der 22. Sitzung des „Human Rights
    Council“ am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter,
    bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt
    (CPT) und gefordert, dass alle Staaten ein absolutes Verbot aller
    medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von
    Personen mit Behinderungen verhängen sollten. Die Verpflichtung,
    erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden,
    ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen
    können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.
    Zwangsmedikation bedeutet einen schweren Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte und Freiheitsrechte von Menschen, die auch schwerwiegende physische und psychische Folgen haben könnnen, so wird darauf hingewiesen, dass durch Sedierung (Ruhigstellung) vermehrt Stürze mit schwerwiegenden Folgen wie Oberschenkelhalsbrüchen, durch Neuroleptika zu QT-Zeitverlängerungen mit möglichem tödlichen Ausgang usf. Dass hier Gerichtsentscheidungen missachtet werden ist ein strafrechtliches Delikt.

    Grundsätzlich muss aber ein Paradigmenwechsel in Österreich einsetzen: Nicht die Sozial- und Heimindustrie muss gefördert werden, sondern die Menschen mit Behinderung direkt diese immensen Summen zugute kommen, die Deinstitutionalisierung, das heißt der Mensch entscheidet – wenn auch mit Unterstützung bei Lernschwierigkeiten – wo und mit wem er leben, arbeiten, wohnen will. Personenzentrierte Förderung ist die einzige Lösung, nicht der Bau von sehr schönen Residenzen, in denen die Menschen dann ruhiggestellt werden.

  • Positiv werte ich, dass ein Gericht überhaupt gegen eine Landesverwaltung entscheidet. Üblicher Weise ist es mit der Gewaltentrennung auf Länderebene nicht weit her.