De-Institutionalisierung: Menschenrechte in der Praxis umsetzen

VertretungsNetz und Monitoringausschuss zeigen gemeinsam Versäumnisse bei De-Institutionalisierung und Armutsbekämpfung auf. Menschen mit Behinderungen in Österreich können häufig nicht so wohnen, wie sie möchten.

Tobias Buchner, Daniela Rammel und Gerlinde Heim
VertretungsNetz

Der Unabhängige Monitoringausschuss und VertretungsNetz kritisierten gemeinsam in einer Pressekonferenz am 28. November 2024 in Wien die schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und mahnten konkrete Schritte an.

Menschen mit Behinderungen in Österreich können häufig nicht so wohnen, wie sie möchten. „Viele Menschen, die wir vertreten, können nur deshalb nicht selbstbestimmt leben, weil finanzielle Absicherung und Unterstützungsdienste fehlen“, erklärte Gerlinde Heim, Geschäftsführerin vom VertretungsNetz.

„Wie alle anderen auch haben Menschen mit Behinderungen das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben“, betonte Tobias Buchner vom Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses.

Soziale Absicherung als Balanceakt

„Die finanzielle Lage vieler Betroffener ist so prekär, dass sie kaum ein eigenständiges Leben führen können“, so Heim. Sozialleistungen wie Pflegegeld, Sozialhilfe oder kleine Pensionen reichen oft nicht aus, um die steigenden Fixkosten zu decken.

Zudem werden zusätzliche Beträge wie der Behindertenbonus oder die Wohnbeihilfe häufig gegengerechnet. Rücklagen zu bilden, sei so unmöglich. „Es ist beschämend, dass Menschen mit Behinderungen in Abhängigkeit von ihren Eltern gehalten werden“, kritisierte Heim.

Mangel an Unterstützung erschwert Inklusion

Ein zentrales Problem bleibt der fehlende Ausbau persönlicher Assistenz und mobiler Pflegedienste. „Menschen mit Behinderungen müssen das Recht haben, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben“, betonte Daniela Rammel Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschuss.

Doch vielerorts fehlt es an leistbaren, barrierefreien Wohnungen und gemeindenahen Unterstützungsdiensten. Ohne diese Angebote bleibt Inklusion für viele unerreichbar. Der Monitoringausschuss fordert eine österreichweite De-Institutionalisierungsstrategie, den Ausbau von Unterstützungsleistungen und ein Ende von Investitionen in institutionelle Einrichtungen. „Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich umgesetzt werden. Ein selbstbestimmtes Leben darf kein Privileg sein“, so Rammel.

Siehe: VertretungsNetz, Monitoringausschuss, Puls24, Salzburger Nachrichten, NÖN, Kurier 

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