Debatte um Artikel 17 der Bioethik-Konvention

ORF: Wenig Freude mit dem umstrittenen Artikel 17 der europäischen Bioethik-Konvention signalisierte der Vorsitzende der Bioethik-Kommission und Gynäkologe am Wiener AKH, Johannes Huber, nach der Sitzung der Kommission am Donnerstag.

Ethikkommission
Ethikkommission

„Ich verstehe, wenn beispielsweise Behinderte über die Formulierung irritiert und verärgert sind, ich selbst halte den Passus für problematisch“, sagte Huber gegenüber der APA, betonte aber, dass dies seine Privatmeinung sei. Innerhalb der Bioethik-Kommission sei die Entscheidungsfindung noch nicht abgeschlossen schreibt der ORF.

Der ORF informiert weiter: „Artikel 17 der europäischen Bioethik-Konvention besagt unter anderem, dass unter bestimmten Umständen Forschung an „einwilligungsunfähigen Personen“ erlaubt werde, auch wenn das nicht Teil der unmittelbaren Therapie des Einzelnen sei. Etwa Behindertenverbände laufen Sturm gegen die Formulierung, Menschen würden dadurch zu reinen Forschungsobjekten und Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“

Nun sollen für die österreichische Umsetzung auch die Behindertenverbände stärker eingebunden werden schreibt der ORF abschließend.

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