Beim Delegiertentag der ÖAR am 12. April 2000 stellte die Lebenshilfe Österreich einen Antrag zum "Schwangerschaftsabbruch bei eugenischer Indikation":
„Der ÖAR möge darauf hinwirken, daß der Gesetzgeber die diskriminierende Bestimmung gegenüber Menschen mit Behinderungen aus dem Strafgesetzbuch beseitigt. Hierzu möge das Präsidium der ÖAR eine Arbeitsgruppe einsetzen. Diese soll auch flankierende Maßnahmen vorschlagen (z. B.: Beratung), damit sich Eltern nach Pränataler Diagnose auch für ein behindertes Kind entscheiden können. Dieser Antrag steht in keinem Zusammenhang mit § 97 Abs. 1 Z. 1. StGB.“
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.