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Delle in UN-Konvention ausgebügelt

Voraussichtlich am 13. Dezember soll die UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet werden. Wichtige Verbesserungen noch geglückt.

Die UN-Kovention wird ein wichtiges Menschenrechtsdokument der Vereinten Nationen sein und hoffentlich die Rechte behinderter Menschen weltweit stärken.

Die Einigung auf einen Textentwurf für die neue Konvention zum umfassenden Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen Ende August 2006 hatte ursprünglich eine leichte Delle. „Unter dem Druck der Volksrepublik China, Russlands und einiger arabischer Staaten war in letzter Minute eine Fußnote in den Text hineinreklamiert worden“, berichtet die Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze, die für die österreichische Organisation „Licht für die Welt“ tätig ist, im BIZEPS-INFO Interview.

Laut dieser sollte zwar die Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen anerkannt werden, jedoch sollte das Recht, diese Rechtsfähigkeit auszuüben, völlig eingeschränkt werden. „Dies hätte die Anwendung der Konvention – und damit die Ausübung der darin vorgeschriebenen Rechte – massiv eingeschränkt“, so Schulze gegenüber BIZEPS-INFO. Es bewahrheitete sich, was sie schon im August angekündigt hatte. Diese Delle – hatte sie damals im Gespräch gemeint – werde relativ leicht „auszuklopfen“ sein.

Fußnote herausgenommen

Mitte November wurde nun diese Fußnote vom so genannten „Drafting Committees“ im Rahmen einer Sitzung in New York wieder herausgenommen

Das Ad Hoc Komitee ist nochmals zusammengetreten, und hat den endgültigen Text – und die autoritativen Übersetzungen in die UN-Sprachen – beschlossen, berichtet Schulze.

Voraussichtlich am 13. Dezember soll die Konvention – samt dem Zusatzprotokoll – dann offiziell von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet werden und ab März 2007 durch Unterschriften und Ratifikationen in Kraft gesetzt werden.

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