Der 26. Oktober ist auch ein Feiertag für Menschen mit Behinderungen

Behindertenrechtskonvention in Österreich vor zehn Jahren ratifiziert

Logo: Licht für die Welt
Licht für die Welt

Der Nationalfeiertag am 26. Oktober markiert auch den Beitritt Österreichs zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD).

Vor genau zehn Jahren wurde dieser bahnbrechende Menschenrechtsvertrag von Österreich ratifiziert. Diese Konvention ist ein wesentlicher und einer der jüngsten Teile des internationalen Menschenrechtsvertragswerks. Durch die neue Konvention wird ein Umdenken eingeläutet: Menschen mit Behinderungen – zahlenmäßig jeder siebte Mensch auf der Erde – sollen nicht länger als WohlfahrtsempfängerInnen sondern als Menschen mit Menschenrechten anerkannt werden. Generelle Barrierefreiheit, Gleichberechtigung und Inklusion sowie gezielte Förderungen um Barrieren und Diskriminierung zu überwinden, sind die Bausteine dieser neuen menschenrechtsbasierten Sicht.

„Die Konvention ist auch für die Entwicklungszusammenarbeit ein ‚Game Changer‘. Sie greift den Zusammenhang zwischen Armut und Behinderung auf und verpflichtet Vertragsstaaten alle Entwicklungsprogramme inklusiv zu gestalten. In Österreich sehen wir einige Fortschritte, aber wirksame, umfassende Mechanismen und budgetäre Maßnahmen zur Umsetzung fehlen noch“, erklärt die Licht für die Welt Geschäftsführerin Sabine Prenn.

Chronische Unterdotierung

Die Menschenrechtsexpertin Marianne Schulze, die an den Verhandlungen zur UN-Konvention teilgenommen hat, bestätigt die Trendwende, die von der Konvention eingeläutet wurde: „Das Bewusstsein ist eindeutig gestiegen, die Diskussionsbereitschaft ist da.“ In der Entwicklungszusammenarbeit sieht sie allerdings großen Handlungsbedarf.

„Angesichts der chronischen Unterdotierung der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt sind keine großen Erfolge sichtbar.“ Mehr Ressourcen müssen ihrer Meinung nach auch in den Abbau von Vorurteilen und in die Reduktion von Ängsten fließen.

Systematische Inklusion nötig

Licht für die Welt kritisiert, dass die Umsetzung der Konvention in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu schleppend geht. Die Österreichische Entwicklungsagentur (ADA) hat zwar bereits wesentliche Schritte gesetzt und fördert auch Projekte mit Fokus auf Menschen mit Behinderungen. „Eine systematische Inklusion von Frauen, Männern und Kindern mit Behinderungen in allen von Österreich geförderten Entwicklungsprogrammen und humanitären Maßnahmen ist aber noch nicht verwirklicht“, so Sabine Prenn.

Niemanden zurücklassen

Im kürzlich beschlossenen Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 2019 bis 2021 wird Behinderung zwar erfreulich oft thematisiert, solange es dazu aber keine klaren Umsetzungsschritte, Monitoringmechanismen und Budgetmittel gibt, bleibt auch der Anspruch der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung „Niemanden zurücklassen – leave no one behind!“ für die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) in weiter Ferne.

Unterfinanzierung in Österreich

Zuletzt moniert Licht für die Welt die massive Unterfinanzierung der Humanitären Hilfe durch die österreichische Bundesregierung. „Mit 15 Millionen Euro ist Österreich eines der Schlusslichter in der EU. Schweden dotiert Humanitäre Hilfe mit einer Summe, die mehr als zwanzigfach größer ist. Bei einem so reichen Land wie Österreich ginge wirklich viel mehr“, erklärt Prenn.

Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Inzwischen wurde der internationale Vertrag von 177 der 193 UN Mitgliedsstaaten sowie von der Europäischen Union ratifiziert. Eine UN-Sonderberichterstatterin und ein 18-köpfiges internationales Gremium unabhängiger ExpertInnen (UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) überwachen die Umsetzung. In Österreich wurde vor zehn Jahren der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der Konvention eingerichtet.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich