Jagd nach dem Recht

Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen

Im Jahr 1992 wurde auf Initiative von Disabled Peoples International erstmalig der 5. Mai zum Europaweiten Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen erklärt.

Seit dem Jahr 1992 protestieren behinderte Menschen in zahlreichen Städten, Gemeinden und Regionen in Österreich und anderen europäischen Ländern alljährlich am 5. Mai mit Demonstrationen, Aktionen, aber auch Fachveranstaltungen gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen und kämpfen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

Ist ein solcher Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen im Jahr 2006 noch nötig?

Nun, nicht zuletzt durch das politische Engagement, die Initiativen und lautstarken Proteste der ExpertInnen mit Behinderung und ihrer Interessensvertretungen wurde in den letzten Jahren in Österreich viel erreicht:

  • 1997: Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen und das Staatsziel der Gleichbehandlung behinderter und nichtbehinderter Menschen wird in Art. 7 der Bundesverfassung aufgenommen. Ein Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen wird auch in das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen und in die Gewerbeordnung aufgenommen.
  • 1998: Eine Arbeitsgruppe zur Durchforstung des Bundesrechts nach behindertenbenachteiligenden Bestimmungen wird im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einberufen. Mit dem Demokratiepaket werden Gleichstellungsbestimmungen in das Wahlrecht zum Europäischen Parlament und zum Nationalrat aufgenommen.
  • 1999: Die Arbeitsgruppe zur Durchforstung des Bundesrechts legt einen über 120 Seiten starken vorläufigen Gesamtbericht. Ein erstes Rechtsbereinigungsgesetz wird beschlossen, mit dem Gleichstellungsbestimmungen in die Verfahrensgesetze aufgenommen werden.
  • 2001: Die diskriminierende und benachteiligende Notariatsaktspflicht für schriftliche Rechtsgeschäfte sinnesbehinderter Menschen wird etwas gelockert.
  • 2002: Das Forum Gleichstellung wird gegründet. Die Wiener Interessenvertretung der behinderten Menschen gründet das „Komitee Behindertengleichstellung in Wien“ und dokumentiert die Lage der Behindertengleichstellung in Wien in einem umfassenden Bericht.
  • 2003: Eine Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes wird vom Vizekanzler eingesetzt.
  • 2005: Das Behindertengleichstellungspaket der Bundesregierung – verfassungsrechtliche Anerkennung der Österr. Gebärdensprache, Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Diskriminierungsschutz für die Arbeitswelt im Behinderteneinstellungsgesetz – wird im Nationalrat beschlossen.
  • 2006: Das Behindertengleichstellungspaket tritt am 1. Jänner in Kraft und die ersten Schlichtungsverfahren werden eingeleitet. Ein Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz wird im Ministerrat beschlossen, mit dem behindertendiskriminierende Berufszugangsschranken beseitigt werden sollen.

Wenngleich dies nur eine kleine Auswahl der Meilensteine der Erfolgsgeschichte der letzten Jahre war, kann man das wohl wahrlich ein respektables Ergebnis nennen; aber dennoch ist jede Menge Grund zum Protest. Ist doch die überwiegende Zahl der behindertendiskriminierenden Bundesrechtsvorschriften, die sich im Bericht der Arbeitsgruppe beim Bundeskanzleramt Verfassungsdienst finden, noch immer nicht geändert worden und dazu tauchen laufend neue behindertendiskriminierende Rechtsvorschriften auf.

Aber auch die Länder sind mit effektiven Maßnahmen zur Behindertengleichstellung für ihre Zuständigkeitsbereiche mehr als säumig. Ja teilweise wird sogar die Auffassung vertreten, dass alles paletti sei und daher kein Handlungsbedarf bestünde.

Und dann sind da noch die Hausaufgaben, die aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen sind: z. B. die Erstellung von Etappenplänen für die Beseitigung von Diskriminierungen durch Barrieren in Bundesbauten und im öffentlichen Verkehr.

Ach ja, und nicht vergessen werden darf bei dieser Gelegenheit, dass das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ja konkrete und rechtlich durchsetzbare materielle Gleichstellungsrechte ausgespart gelassen hat, die jetzt zügigst durch entsprechende Novellen zu den verschiedensten Gesetzen schrittweise – am besten mit Bündelgesetzen – zu schaffen sind etc.

Es ist also nach wie vor genügend Bedarf für einen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen!

Die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen werden also auch künftig gut beraten sein, von jenen Instrumenten, wie dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von behinderten Menschen ausreichend Gebrauch zu machen, um auf dem mühsamen und holprigen Weg zur Behindertengleichstellung schrittweise und hoffentlich immer zügiger voran zu kommen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich