Das Forum Gleichstellung legte am 5.6. neben dem ersten Teil des Entwurfs für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz den Entwurf für eine Sammelnovelle zum Rechtspfleger-, Richterdienst-, Staatsanwaltschafts- und Schulorganisationsgesetz vor.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an den über 120 Seiten starken Bericht des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom März 1999 über behindertendiskriminierende Bestimmungen im Bundesrecht. Damals war bereits völlig klar, dass diese behindertendiskriminierenden Rechtsvorschriften mittels Sammelnovellen raschest zu beseitigen sind.
Doch seit dem März 1999 wurde lediglich eine solche Sammelnovelle im Nationalrat beschlossen. Mit dem „Bundesgesetz zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen“ vom 17. August 1999, BGBl. I Nr. 164/1999, wurden vor allem Behindertendiskriminierungen in den Verwaltungsverfahrens- und Gerichtsverfahrensgesetzen sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch beseitigt. Die Mehrzahl der in dem Bericht des BKA-Verfassungsdienst ersichtlichen Behindertendiskriminierungen gehören aber nach wie vor dem geltenden österreichischen Recht an.
Mit einem Vorschlag zu einer weiteren Sammelnovelle beabsichtigt das Forum Gleichstellung nun den in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit sehr kontroversiell diskutierten Berufsverboten für behinderte Menschen zu Leibe zu rücken.
Wer erinnert sich nicht noch lebhaft an die Diskussion mit dem Justizministerium über die Frage, warum eine blinde JuristIn nicht die Richterausbildung absolvieren darf oder mit dem Bildungsministerium, weshalb einer gehörbehinderten Frau die Absolvierung der Pädagogischen Akademie mit dem Ziel, Sonderschullehrerin für gehörbehinderte Kinder werden zu wollen, verweigert wird.
Der Grund für diese Berufsverbote lag und liegt dabei im wesentlichen in der vom Gesetz verlangten vollständigen „körperlichen und geistigen Eignung“, die Menschen mit Behinderungen häufig einfach abgesprochen wird.
Mit dem Änderungsvorschlag des Forums Gleichstellung zum Rechtspfleger-, Richterdienst-, Staatsanwaltschafts-, Sachverständigen- und Dolmetschgesetz und zum Schulorganisationsgesetz soll behinderten Menschen künftig der gleichberechtigte Zugang zu den Berufen Rechtspfleger, Richter, Staatsanwalt, allgemein beeideter oder gerichtlich zertifizierter Sachverständiger oder Dolmetsch und zum Lehramt gewährleistet werden.
Diese Maßnahme ist außerdem gerade heuer unerlässlich, wo doch noch bis Dezember 2003 die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf in Österreich umzusetzen ist. Diese Richtlinie verlangt auch die Beseitigung von Berufszugangsschranken für Menschen mit Behinderungen.
Dazu meint Martin Ladstätter (BIZEPS) als Mitglied des Forum Gleichstellung: „Neben der Erarbeitung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in der gleichnamigen Arbeitsgruppe der Bundesregierung ist auch die zusätzliche Beseitigung von behindertendiskriminierenden Rechtsvorschriften durch sogenannte Sammelnovellen unerlässlich; wir wollen mit unserem Vorschlag für eine solche Sammelnovelle zur Beseitigung von Diskriminierungen in der Arbeitswelt den Startschuss für weitere Sammelnovellen zur Beseitigung von Behindertendiskriminierungen in anderen Gesetzen geben.“
Der Vorschlag für eine solche Sammelnovelle ist eines der vom Forum Gleichstellung am 5. Juni vorgelegten Arbeitspapiere für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe „Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ am 10. Juni 2003. Sie soll nun in der Arbeitsgruppe „Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ mit den zuständigen Ministerien diskutiert und nach den Vorstellungen des Forums Gleichstellung raschest im Nationalrat beschlossen werden.