Fröhliches Eierpecken (rot-schwarze Ostereier)

Der Kampf um das „unterstützte“ Leben – im Werte-Notstand

Osterzeit, die Zeit des Eierversteckens und Eierpeckens. An dieses Brauchtum denkt vielleicht, wer in den letzten Tagen das Finanzierungsgeplänkel und den Zuständigkeitsstreit zur 24-Stunden-Betreuung verfolgte.

„Die 24h-Pflege werde nun endlich legal möglich gemacht“, so liest und hört man. Beide Regierungsparteien wollen diesen ehrgeizigen Plan rasch umsetzen und geraten damit unaufhörlich aneinander. Leicht angeschlagen übt man sich aber immer wieder in Schadensbegrenzung.

Tausende Familien, die seit jeher (übrigens völlig legale) Rund-um-die Uhr-Pflege/Betreuung realisieren, fragen sich, ob sie sich im falschen Film befinden.

Nun geht es aber bei der heiß diskutierten Finanzierung der 24h-Betreuung nur um die Aufbringung der Legalisierungs- Mehrkosten, also hauptsächlich um Sozialversicherungsabgaben, welche ohnehin in die öffentlichen Töpfe zurückfließen.

Eiertanz um die Finanzierung

Sozialminister Buchinger kam mit dem nahezu salomonischen Vorschlag, „alle Beteiligten“ (Bund, Länder, Gemeinden und Betroffene) tragen die Mehrkosten zu je gleichen Teilen (25 %). Umgehend wird von Ländern und Gemeinden abgewunken, man lasse sich solche Eier nicht legen. Noch dazu fühle man sich vom Bund übervorteilt und im eigenen Kompetenzbereich unzulässig bevormundet. Moniert wurde auch, dass durch diese Vorgaben kein Verhandlungsspielraum mehr zugelassen wäre.

Um die Diskussionskultur wiederherzustellen, vielleicht auch, um des Osterfriedens willen, lenkte der Sozialminister nun wieder ein und signalisierte Kompromissbereitschaft. Buchinger (SP) in der „Presse“: „Das ist nicht das letzte Wort, die Verhandlungen sind im Fluss“ und die mit Ende Juni auslaufende Amnestieregelung für illegale Pflege könne verlängert werden. Langsam dürfte in beiden politischen Lagern die Einsicht wieder reifen, dass die Wiederholung einer Situation wie im Sommer 2006 (Verunsicherung, skandalöse Strafanzeigen und unerträgliche Heim- Abschiebungen) der gesamten Politszene auf Bundes- und Länderebene nur schaden würde und die Entwicklung von Lösungen behindere.

Arbeitsminister Bartenstein (VP) teilt diesen Pragmatismus (noch) nicht. Andererseits gab es auch schon Vorschläge, die Amnestieregelung als Lösung auf unbestimmte Zeit zu verlängern, was sogar der langjährigen Ignoranz der Politik gegenüber dem Pflegenotstand am nächsten käme.

Es ist für Betroffene völlig unverständlich und irrelevant, aus welchem Topf das Geld nun genommen wird. Bei den Kompetenzen wird seitens der Länder auf die föderalistische Souveränität verwiesen, bei der Finanzierung erklärt man sich unzuständig.

Ob der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern unzureichend ist, soll nicht das Ziel, legale, bedarfsgerechte, leistbare und qualitätsgesicherte Pflege daheim zu ermöglichen, in Frage stellen. Die Betroffenen haben dafür kein Verständnis.

Um welche Kosten geht es?

Die Angaben für eine nachhaltige Pflegesicherung reichen über jährliche Mehrkosten von 200 – 600 Millionen (in dieser Höhe wurde ein Pflegelastenausgleichsfonds beziffert) bis 2.410 Millionen Euro durch Anhebung des Anteils für Pflege am Bruttoinlandsprodukt (Erhöhung des BIP-Anteils von 1,1 % um 0,9 % auf 2,0 %) bzw. bis zu 3.750 Millionen Euro (dänisches Modell – 2,5 % vom BIP). Eher im oberen Bereich würde auch die Wahrheit liegen, wenn es tatsächlich um eine bedarfsgerechte und solidarische Lösung gehen soll, die auch das Menschenrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen gewährleistet (UN-Konvention). Die einzige Frage ist: Wollen wir das wirklich oder nur auf dem Papier?

Unser hochgelobtes, solidarisches Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Jeder Verdacht von Zweiklassenmedizin wird tunlichst vermieden. Das lassen wir uns 10 % des BIP kosten. Dass damit aber nur die medizinische Akut-Versorgung abgedeckt ist, verursacht oft böses Erwachen bei Langzeit-Pflegebedarf nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Für Pflege wird nur 1,1 % des BIP aufgewendet, das ist kein Ruhmesblatt unseres Gesundheitssystems!

Eine Vereinheitlichung und Reorganisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung wäre nötig, fordert Ingrid Korosec (VP Wien) im Kurier vom 4.4.07.

Um welche Beträge wird gestritten?

Es ist nun mehr als peinlich, wie sich Bund und Länder derzeit über angebliche Mehrkosten von jährlich 100 bis 200 Millionen Euro für die „Legalisierung“ in die Haare geraten. Der Bund will im 2. Halbjahr 2007 nur 18,5 Millionen (25 %) beitragen (2008 maximal 34 Millionen Euro).

Länder und Gemeinden zeigen sich brüskiert, dass sie auch in dieser Größenordnung beitragen sollen. Die gestiegenen Gesamtbelastungen der Länder werden ins Spiel gebracht und der bestehende Finanzausgleich wird in Frage gestellt.

Die Betroffenen werden erst gar nicht gefragt, woraus sie ihre Mehrkosten bestreiten sollen!

Verschobene Proportionen und Werte-Notstand!

Der Bund schröpft Pflegebedürftige durch die verweigerten Pflegegeld-Anpassungen seit Jahren – so auch heuer wieder – jährlich um etwa 40 Millionen Euro (Nicht-Valorisierungen). Eine jährliche Anpassung an die Inflation (deshalb auch steigende Staatseinnahmen) wäre nur fair und mehr als gerechtfertigt. Stattdessen werden diese Mittel den Hilfsbedürftigen vorenthalten!

Die Länder ersparten und ersparen sich jährlich rund 350 Millionen Euro durch den Pflege-Schwarzmarkt, weil sie dadurch ihrer im Staatsvertrag festgelegten Verpflichtung nicht nachzukommen brauch(t)en, entsprechende flächendeckende und bedarfsgerechte Unterstützungs-Strukturen aufzubauen.

Finanzminister Molterer (VP) weiß heute schon, dass wir ab 2010 auf etwa zwei Milliarden Euro (jährlich) zugunsten einer Steuerentlastung verzichten können. Das sei leicht möglich, denn die Steuereinnahmen werden dann zehn Milliarden höher (70 Mrd.) sein als 2006 (60 Mrd.). Er meinte dazu auch: Bei Steuereinnahmen von 60 Milliarden Euro spiele sich das Volumen von 140 Millionen Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer im Promillebereich ab. Weshalb man leicht darauf verzichten könne. Er machte vor drei Wochen auch den Vorschlag, die Wohnbeihilfe (etwa zweieinhalb Milliarden Euro jährlich) künftig zu 100 % für den Klimaschutz zu verwenden.

Eine bedarfsgerechte, menschliche und solidarisch getragene Pflege- und Assistenzlösung würde wahrscheinlich mit zwei bis drei Milliarden Euro „locker“ aus dem Budget finanzierbar sein. Bei den schier aussichtslosen, derzeitigen Finanzierungsverhandlungen geht es nicht einmal um ein Zehntel des tatsächlichen Bedarfs!

Es liegt sicher nicht an den angeblich leeren Kassen, sondern am mangelnden politischen Willen!

Eine NÖ Hospiz-Expertin sagte kürzlich: „Das was gebraucht wird, soll bezahlt werden, und aus!“

Scheinlösungen

Die ursprünglich als Modell für „24-Stunden-Pflege“ entworfene arbeitsrechtliche Lösung liegt seit etwa drei Wochen als Entwurf zum „Hausbetreuungsgesetz“ vor. Die Begutachtungsfrist endet in wenigen Tagen, am 13. April 2007.

Der Anspruch, es handle sich um eine Pflegelösung, wurde inzwischen als Betreuungslösung mit Haushaltshilfe korrigiert. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der vorliegende Entwurf mit Bedarfsabdeckung von täglich neun Stunden weiterhin als „24-Stunden-Lösung“ bezeichnet wird!

Die Kosten stationärer Pflege- und Betreuungsformen werden als Bezugsgröße für die „Pflege daheim“ herangezogen. Was bei stationärer Pflege mit 2.500 bis 3.000 Euro angeblich als Durchschnitt gilt, wird für häusliche Pflege als Obergrenze herangezogen. Tatsächlich liegen Pflegeheimkosten bei hohem Pflegebedarf bei dem Dreifachen dieses Durchschnittswertes.

Die Absicht, bei der Pflege und Betreuung daheim, die selben Förderungs- und Zuschussregelungen anzusetzen wie bei stationären Unterbringungsformen ist erst dann erkennbar, wenn der tatsächliche Bedarf von bis zu 24 Stunden Unterstützung berücksichtigt und finanziell bewertet wird.

Die Verkünder von schnellen Lösungen seien gewarnt: Wer beim Eierpecken souverän als Sieger hervorgeht, steht im Verdacht, sich mit einem bemalten Gipsei einen unfairen Vorteil verschafft zu haben.

Politiknotstand

Das Geplänkel um die Finanzierung offenbart, dass der gestalterische Auftrag seitens Regierung und Gebietskörperschaften (noch) nicht ernst genug genommen wird. Der Föderalismus, ohnehin für den Bürger kaum durchschaubar, ist in dieser Frage überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

Die Versäumnisse der Politik werden wieder einmal verdrängt, Pflegeskandale sind schon vergessen. Der „Leidensdruck“ des Pflegenotstandes, welcher vorerst nur auf den Pflegebedürftigen, ihren pflegenden Nahestehenden und auch Pflegekräften lastet, ist für die politisch Verantwortlichen und die Gesellschaft „noch“ zu gering.

Solidaritätskrise

Das Pflegedebakel ist genauso wie die rasant wachsende Armut in Österreich – einem der reichsten Länder der Welt – Folge eines Solidaritätsnotstandes und obendrein Symptom einer tiefen Sinn- und Wertekrise.

Die Institutionalisierung und damit die Schein-Professionalisierung von Hilfe, somit die Auslagerung und Aussonderung Hilfsbedürftiger aus der Mitte der Gesellschaft stößt aufgrund der demographischen Entwicklung – welche die gleichen Ursachen hat – an ihre Grenzen.

Der Hedonismus unserer nachsolidarischen und nachchristlichen Gesellschaft hat die politische Verantwortung, Rahmenbedingungen zum Wohle aller Menschen zu schaffen, nachhaltig untergraben. Kollektiver Egoismus ist der Niedergang jedes Gemeinwesens.

Fröhliches Eierpecken!

Oder gibt es da noch eine andere Bedeutung von Ostern?

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