Der Massnahmenvollzug ist endgültig am Limit der Belastbarkeit!

Seit Veröffentlichung des Rechnungshofberichts im Februar 2020 ist die Zahl der Menschen, die im Massnahmenvollzug untergebracht sind, weiter angestiegen.

Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug
SiM

Hinsichtlich der prekären Zustände im Massnahmenvollzug bestätigt der am 19.11.2020 im Nationalrat behandelte Prüfbericht des Rechnungshofs zur “Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs“ erneut den starken Anstieg an Untergebrachten (von 2015 auf 2019 um rd. 28 %). Insbesondere der Anstieg an zurechnungsunfähigen Straftätern mit rund 53 % (!) fiel besonders stark aus.

Seit Veröffentlichung des Rechnungshofberichts im Februar 2020 ist die Zahl der Menschen, die im Massnahmenvollzug untergebracht sind, weiter angestiegen. Mit Stand November 2020 sind in 1.264 Menschen im Maßnahmenvollzug untergebracht.

Markus Drechsler, Obmann von SiM, führt dazu aus: „Die derzeitige Belastung des Systems Maßnahmenvollzug mit einer Belegung von 130% ist ein unhaltbarer Zustand und menschenrechtswidrig! Untergebrachte warten monatelang auf Verlegungen in Anstalten, verbringen diese Wartezeit ohne passende Behandlung und Therapie und werden wegen Platzmangel auch schon in herkömmliche Haftabteilungen transferiert.“

Als Lösung präsentiert Drechsler eine sofortige Reduktion der Einweisungen, die vermehre bedingte Nachsicht und den Ausschluss von Menschen die im Maßnahmenvollzug ohnehin nichts verloren haben. „Menschen im Autismus-Spektrum oder Menschen mit einer Lernbehinderung können im Maßnahmenvollzug nicht behandelt werden“, so Drechsler.

SiM fordert bereits seit Jahren eine Reform des Maßnahmenvollzugs auf Basis der Expertenempfehlungen des Justizministeriums aus 2015 ein. Die Forderungen von SiM im Detail: www.sim.or.at/unsere-forderungen/

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich