Der neue ORF-Beitrag ersetzt die GIS-Gebühr

Ab dem 1. Jänner 2024 tritt in Österreich eine Änderung in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) in Kraft. Was bedeutet dies im Detail?

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BIZEPS / ORF

Die GIS-Gebühr wird mit Jahresanfang 2024 durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt.

Diese Änderung folgt einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der eine allgemeine Beteiligung an der Finanzierung des ORF fordert, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht.

Hintergrund

Bislang war die GIS-Gebühr für Personen in Österreich verpflichtend, die ein empfangsbereites Rundfunkgerät besitzen, unabhängig davon, ob ORF-Programme konsumiert werden oder nicht.

Personen, die ORF-Programme ausschließlich über das Internet streamen, waren bisher von der GIS-Gebühr befreit. Der Gesetzgeber hat das nun geändert.

Neuer ORF-Beitrag deutlich billiger als GIS-Gebühr

Der ORF-Beitrag beläuft sich auf 15,30 Euro monatlich, was jährlich 183,60 Euro entspricht. Dies ist eine deutliche Senkung im Vergleich zur bisherigen GIS-Gebühr von 28,25 Euro monatlich (339 Euro jährlich).

Zusätzlich zu diesem Betrag können je nach Bundesland unterschiedliche Länderabgaben anfallen, wobei einige Bundesländer wie Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg keine solche Abgabe erheben.

Der ORF-Beitrag ist von der Mehrwertsteuer befreit, und der Kunstförderungsbeitrag, der bisher mit der GIS-Gebühr erhoben wurde, entfällt. Der ORF-Beitrag ist in der Regel jährlich zu bezahlen.

Informationsportal ORF.beitrag.at

Seit November 2023 gibt es eine umfassende Informationsseite unter ORF.beitrag.at.

Diese Plattform erläutert die Details des ORF-Beitrags, bietet Informationen zur Anmeldung und richtet sich insbesondere an jene, die bisher keine GIS-Gebühr entrichtet haben.

Das bisherige Unternehmen GIS heißt in Zukunft ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).

Befreiungen

Personen, die zuvor von der GIS-Gebühr befreit waren, genießen auch eine Befreiung vom neuen ORF-Beitrag. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig. Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. 

Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.

Auch wenn es manches Mal falsch kommuniziert wurde (… „blinde und gehörlose Personen müssen nichts zahlen“) gilt: Es muss immer bezahlt werden, außer das Haushaltsnetto-Einkommen überschreitet nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz. (Dies ist die gleiche Regelung wie sie auch schon bisher bei der GIS-Gebühr gegolten hat.)

Auswirkungen

Mit dieser Umstellung erhofft sich der ORF eine stabilere Finanzierungsgrundlage für die nächsten Jahre.

Gleichzeitig besteht allerdings die Verpflichtung, das Programmangebot weiter auszubauen (beispielsweise Kinderprogramm bzw. Barrierefreiheit), um den Bedürfnissen und Erwartungen des Publikums gerecht zu werden.

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