Er beschließt aber gleichzeitig: "Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Valorisierung des Pflegegeldes einzusetzen."
Die Niederösterreichische SPÖ brachte für die Landtagssitzung am 17. Juni 2003 einen Resolutionsantrag ein, in dem der Landtag beauftragt wird „einen Gesetzesentwurf zur Änderung des NÖ Landespflegegeldgesetzes, mit dem eine angemessene Valorisierung des Landespflegegeldes erfolgt, zu erarbeiten und dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“.
Für die Landtagsabgeordnete Christa Vladyka (SPÖ) ist dies „schon eine langjährige Forderung unsererseits“ und führt weiter aus: „Und wenn ich hier die Vorgehensweise des Bundes mir anschaue, wo es einerseits geheißen hat, es wird heuer valorisiert, dann hat es geheißen wieder nein, dann hat es geheißen, ja, eine Einmalzahlung. Dann hat es geheißen nein, dann hat es geheißen einen Fond.“ zählt sie das Hin und Her der Bundespolitik auf, dass zu diesem Antrag geführt hat.
Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Liese Prokop (ÖVP) ist „die bundeseinheitliche Geldleistung einer der Eckpfeiler“ der Pflegevorsorge, an der nicht gerüttelt werden soll. Daher hat die ÖVP diesen Resolutionsantrag nicht unterstützt, obwohl die Mehrkosten von einer Million Euro „sicherlich bewältigbar gewesen wären“.
Landesrätin Christa Kranzl (SPÖ) sieht dies nicht so und verweist auf andere Bundesländer. Kärnten hat „einen Antrag auf Abänderung des Landespflegegeldes beschlossen. Eine Valorisierung von 2 Prozent, rückwirkend mit 1. Jänner 2003“ und sie wisse „nach Rücksprache mit anderen Bundesländern, dass auch in Oberösterreich und Salzburg derartige Anträge eingebracht werden sollen“.
Dieser Resolutionsantrag erhielt keine Mehrheit, weil er von der ÖVP – die in NÖ die absolute Mandatsmehrheit hat – nicht unterstützt wurde.
Ebenfalls in der Landtagssitzung vom 17. Juni 2003 brachte Landtagsabgeordneter Friedrich Hensler (ÖVP) folgenden Antrag ein: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Valorisierung des Pflegegeldes einzusetzen.“ Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen, dürfte aber keine Konsequenzen haben.