Der schwierige Weg zu einem Behindertengleichstellungsgesetz

Die Verhandlung für ein Behindertengleichstellungsgesetz sind massiv ins Stocken geraten. Die Regierung hält sich nicht an ihre Zusagen und möchte möglichst schnell ein zahnloses Gesetz beschließen.

Bei uns sind die Behinderten gleich
unbekannt

Am 26. Februar 2003 stimmte der Nationalrat einstimmig einem Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Huainigg, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp und Kollegen zu, der folgendermaßen lautet: „Der Bundeskanzler wird ersucht, zur Vorbereitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Experten der österreichischen Behindertenbewegung einzusetzen, wobei diese Arbeitsgruppe einen derartigen Entwurf möglichst rasch erarbeiten soll, sodass dieser noch im Jahre 2003 als Regierungsvorlage dem Nationalrat übergeben werden kann.“

Bundeskanzler blockiert
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) war nicht bereit, den einstimmigen Beschluss des Parlaments umzusetzen. Monatelang schwieg er und verhinderte das Einsetzen einer Arbeitsgruppe durch Untätigkeit.

Erst 3 Monate später – konkret am 20. Mai 2003 – fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Nicht wie vereinbart beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes (das hat Schüssel verhindert), sondern beim damaligen Vizekanzler Mag. Herbert Haupt (FPÖ). Kurz darauf – am 10. Juni 2003 – fand die zweite Sitzung statt, bei der vereinbart wurde, nun intensiv in Unter-Arbeitsgruppen gemeinsam am Text für ein Behindertengleichstellungsgesetz zu arbeiten.

17 Wochen „Sommerpause“
Doch auch diese Zusage wurde wieder nicht eingehalten. Die Beamten gingen in eine 17 wöchige Sommerpause und die nächste Sitzung einer Unter-Arbeitsgruppe fand erst am 1. Oktober statt, eine weitere Sitzung am 2. Oktober.

Sozialministerium macht eigenen Entwurf
Kaum hatten die Arbeiten zur gemeinsamen Erstellung des Textes begonnen (Sitzungen am 1. und 2. Oktober), brachen die Beamten vom Sozialministerium schon die nächste Vereinbarung. Nicht mehr die gemeinsame Arbeitsgruppe sollte einen Text erarbeiten, nein das Sozialministerium gab bei einer Sitzung am 24. Oktober bekannt, es werde dies ohne weitere Mitwirkung der Behindertenbewegung selbst erledigen. Wörtliches Zitat: „Es muss bis Dezember irgendetwas vorliegen.“

Weiters wurde gleich kundgetan, dass das Ministerium jene Texte streicht, die es als nicht durchsetzbar bewertet, um dann gleich in eine Vorbegutachtung mit anderen Ministerien zu treten.

An diesem Punkt wurde es der Behindertenbewegung zu viel. Die Sitzung wurde unterbrochen. In der Sitzungspause wurde vom Forum Gleichstellung, der ÖAR, der I:Ö und der SLIÖ beschlossen, gegen diese Vorgangsweise zu protestieren und den Bruch der Vereinbarungen nicht kommentarlos hinzunehmen.

Die Sitzung, wie auch eine weitere wurde vertagt, weil eine Mitwirkung an einem Text, der vom Sozialministerium nach Gutdünken umgeschrieben wird, für nicht sinnvoll erachtet wird. Es wurde vereinbart, erst auf den vom Sozialministerium angekündigten Text zu reagieren.

Nicht ohne Folgen
Diese Verschleppungstaktik und das Brechen von Zusagen seitens der Regierung blieben nicht ohne Folgen. Das Gesprächsklima ist derzeit sehr gestört und eine gemeinsame Arbeit massiv behindert.

Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass es dieser Regierung nicht Ernst ist, ein GUTES Behindertengleichstellungsgesetz zu beschließen; es reicht anscheinend auch „irgendwas“.

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