Der unkonventionelle Umgang mit Konventionen

Im Dezember 2018 wird das so genannte Migrationspaket der UNO beschlossen.

UNO Generalversammlung
CBF

Glaubt man Analysen wie jener von addendum, so handelt es sich beim UNO Migrationspaket um viel Text mit wenig verbindlichen Inhalten.

Vor allem geht es um Verhandlung, Kontrolle und Monitoring – dadurch hofft man, dass dessen Grundsätze irgendwann selbstverständlich, ja Gesetz werden.

Es hat geklingelt bei Ihnen? Richtig, das kennen wir aus dem Bereich Menschen mit Behinderungen: Da heißt es über die Konvention Behindertenrechtskonvention, die ein vergleichbares Leiden hat: Sie wurde mit viel Lärm beschlossen, es wird regelmäßig kontrolliert, evaluiert, diskutiert und, und, und …

Vielleicht ist meine Beobachtung falsch, aber direkte Fortschritte, die auch konkrete rechtliche Sicherheit bieten würden, haben sich aus meiner Sicht noch nicht „ergeben“. Möglicherweise ein Grund, warum Österreich beim Unterschreiben so schnell war, schließlich spiegelt dies auch unsere Mentalität gut wider: Jo, i unterschreib und donn schau ma amoi.

Dieser Eindruck dürfte mich nicht ganz täuschen. Das zeigt der Umstand, dass das Wort „Behindertenrechtskonvention“ exakt 10 mal im Rechtsinformationssystem vorkommt.

Wie war das nochmal: „Behinderung ist eine Querschnittsmaterie“? Sollte DAS nicht genau dazu führen, dass Referenz auf die Konvention genommen wird?

Vor diesem Hintergrund erscheint es etwas skurril, dass sich etwa die Steiermark am 25. 10. 2018 eine Feier zum 10-jährigen Bestehen der UN-BRK leistet.

Nützlicher wäre, sich auf echte, ohnedies rechtlich verbindliche Gleichstellung „zurückzuziehen“ und diese in Gesetze zu gießen. Zugegeben, in vielen Bereichen ist die Steiermark weit(er als andere Bundesländer). Sich auf erreichten Umsetzungsschritten genannter Konvention auszuruhen, wäre jedoch weder für die Steiermark noch für sonst irgendjemanden gut.

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2 Kommentare

  • Vor 10 jahren habe ich in einer Wohneinrichtung der Lebenshilfe gearbeitet. Inzwischen bin ich nach einem Schlaganfall selber behindert. Nach dem Schlaganfall war ich in einer Rehaklinik und habe festgestellt dass das Personal dort nicht einmal wusste, dass es diese behindertengerechtskonvention gibt! Die waren total beleidigt und teilweise aggressiv y weil die du mir eingebildet habe, ich hätte rechte.

  • Ich wundere mich ja schon seit Jahren (kann man auch in alten Forumsbeiträgen nachlesen) warum von Seiten der Behindertenbewegung geglaubt wurde, und anscheinend immer noch geglaubt wird, die Politik hätte sich mit der Unterschrift zu irgendeiner Form von Umsetzung verpflichtet.
    Politik funktioniert nun mal so, das man alles nutzt, um sich öffentlichkeitswirksam zu inszinieren, wenn man den Rest ignorieren kann. Und den Rest kann man ignorieren, weil es keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Konvention gibt. Und alles was nicht sanktioniert werden kann ist der Politik, sofern es nicht wertvolle Prozente bei den Wahlen kostet, schnurz!