Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden

Die Beihilfe zum Suizid soll erlaubt werden. Das ist eine Schreckensnachricht für Menschen mit Behinderungen. Der Rechtfertigungsdruck, überhaupt am Leben zu sein, steigt für jene, die auf Pflege, Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben angewiesen sind. Ein Kommentar.

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Die Büchse der Pandora wurde geöffnet, denn, wie es sich bereits in anderen Ländern, die Beihilfe zum Suizid legalisiert haben, gezeigt hat, werden die Einschränkungen Schritt für Schritt erweitert, von der terminalen Lebensphase bis hin zur Beihilfe zum Suizid von Minderjährigen oder demenzerkrankten Menschen …

Jetzt ist die Politik gefordert!

Rahmenbedingungen für die Verfassungsänderung zu finden. Mir erscheint wichtig, dass die Beihilfe zum Suizid keinesfalls durch ÄrztInnen durchgeführt werden darf. Das wäre eine fatale Vermischung der Rolle und Aufgabe des Arztes zur Lebenserhaltung und zur Achtung des hippokratischen Eides. Auch darf keinesfalls die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid erlaubt werden, wie das in der Schweiz der Fall ist.

Medienberichten zufolge haben die Schweizer Sterbehilfevereine einen Jahresumsatz von 10 Millionen Schweizer Franken. Der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas, der auch hinter der österreichischen Verfassungsklage steht, erwartet sich, auch Österreich als Geschäftsfeld zu erobern. Es ist tragisch genug, wenn jemand mit Suizidgedanken keine Hilfe zum Leben findet. Geradezu zynisch ist es aber, wenn andere an Suiziden Geld verdienen.

Vor einer Beihilfe zum Suizid braucht es eine umfassende Klärung durch ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen. Die Durchführung sollte aber ausschließlich durch eine Behörde erfolgen. Und nicht zuletzt muss Palliativmedizin und Hospizversorgung rasch ausgebaut werden, um den österreichischen Weg der Sterbebegleitung statt Sterbehilfe fortzusetzen. Denn der Wunsch zu sterben ist ein Hilferuf und braucht andere Antworten!

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5 Kommentare

  • Hallo,

    Ihre Meinung in aller Ehren, aber inhaltlich unzutreffende Angaben und diese als Grundlage für Meinungen machen, kann man nicht einfach stehen lassen. Sie schreiben: „Aufgabe des Arztes zur Lebenserhaltung und zur Achtung des hippokratischen Eides.“

    Kein Arzt in Österreich hat einen hyppokratischen Eid geleistet! Es gibt eine Deklaration von Genf, die der Weltärztebund vor kurzem revidiert hat. Sie gilt als moderne Fassung des Hippokratischen Eides. Wichtig sind der Stellenwert der Arzt-Patienten-Beziehung, die Selbstbestimmung des Patienten, die Verpflichtung der Ärzte, auf die eigene Gesundheit zu achten.

    Damit ist auch hier die Selbstbestimmung des Patienten zu achten! Mit ein wenig googeln hätten Sie dies auch erfahren können.

  • Ich schließe mich der Meinung von Franz-Joseph H. an, den ich sehr schätze, gerade was den Wert eines Lebens angeht! Und er lebt es mir auch vor. Aber, um das geht es hier nicht.
    Ich finde es bedenklich, was in anderen Ländern vor sich geht, wo Sterbehilfe bereits erlaubt ist und sich ein makaberer Markt darum entwickelte. Der Druck auf schwer kranke und einsame Menschen steigt. Das liegt auf der Hand!
    Selbstbestimmt Leben mit allem was es dazu braucht (Palliativversorgung, Schmerzunterdrückung, ambulante Strukturen, …) vor selbstbestimmt Sterben! Das ist die Linie von SLIÖ und auch meine. Ich bin selbst Schmerzpatientin und habe Angst davor wie mein Leben einmal zu Ende gehen wird. Ich kann vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer PatientInnen-Verfügung. Das beruhigt mich und sonst hoffe ich, dass es bis dahin bessere Strukturen gibt und der Corona-Wahnsinn vorbei ist. Das bedingt auch ein Sterben in Würde, was jetzt sicher nur sehr eingeschränkt möglich ist durch „politische Entscheidungen“ und restruktive Bestimmungen von KH und div. Einrichtungen.

  • Ich Teile ihre Meinung gar nicht und finde es gut, ich will selbst entscheiden wie mein letzter Weg aussehen soll.
    Ich schließe mich das Andrea Mielke voll und ganz an: Zitat: „Es ist höchst an der Zeit dieses Gesetz zu ändern und Möglichkeiten für ein menschenwürdiges SELBSTBESTIMMTES Sterben zu schaffen, in dem niemand in seinem Leid und Schmerz allein gelassen wird!
    Ein generelles Verbot ist zu kurzsichtig gedacht und keine Lösung.“

  • Diese einseitige Berichterstattung finde ich zum Weihnachtskekse ausspucken, fast so schrecklich wie „Licht ins Dunkel“.
    Was soll das?
    Hat hier keiner den Mut für eine offene sachliche ehrliche und klare Diskussion mit allen pro und contras?
    Ich habe mein ganzes Leben lang für Selbstbestimmung gekämpft und sie hört für mich NICHT am Ende (m)eines Lebens auf!!! NEIN!
    Ganz im Gegenteil, gerade auf meinem allerletzten Weg will ICH BESTIMMEN wie dieser aussehen soll.
    Es ist höchst an der Zeit dieses Gesetz zu ändern und Möglichkeiten für ein menschenwürdiges SELBSTBESTIMMTES Sterben zu schaffen, in dem niemand in seinem Leid und Schmerz allein gelassen wird!
    Ein generelles Verbot ist zu kurzsichtig gedacht und keine Lösung.

    Wem gehört MEIN Leben?

    Diese Frage sollte sich jede und jeder stellen!
    Gehört es dem Staat? Der Kirche? Der Gesellschaft?
    Oder ~ gehört es mir?

  • Sehr geehrter Herr Huainigg,

    herzlichen Dank für Ihren Beitrag und Ihr Engagement. Ich teile Ihre Auffassung und Ihre Befürchtungen voll und ganz. Das ist eine entsetzliche Entwicklung.

    Birgit Stenger