Die konsolidierten EU-Verträge wurden im österreichischen Nationalrat am 9. April 2008 ratifiziert.
„Große Mehrheit für den Vertrag von Lissabon – Nationalrat ratifiziert mit 151 gegen 27 Stimmen EU-Reformvertrag“, vermeldete die Parlamentskorrespondenz
Feierlich war damals die Unterzeichnung der EU-Verfassung am 29. Oktober 2004 in Rom durch die Staats- und Regierungschefs von 25 europäischen Ländern. Am 18. Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs beim Gipfel in Brüssel auf eine Verfassung, doch massive Widerstände und eine Abstimmungsniederlange in Frankreich brachten ein 350-seitiges Verfassungsdokument zu Fall.
Die Ernüchterung war EU-weit groß. Nach einer längeren Nachdenkpause wurde ein neuerlicher – wenn auch inhaltlich deutlich weniger ambitionierter Anlauf genommen, der nun mehr Aussicht auf Erfolg hat.
Was steht in dem Vertrag?
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bieten den Vertrag auf seiner Homepage an.
Hier exemplarisch zwei interessante Aritkel:
ARTIKEL 5b [10]. „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“
ARTIKEL 16e [19]: „(1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Union übertragenen Zuständigkeiten und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“