Erfolge der wissenschaftlichen Begleitung zur Einführung einer innovativen Pflegesicherung

„Am 25. Juli 2008 wurde erstmals in der italienischen Autonomieregion Südtirol im Rahmen des Landesgesetzes zur Pflegesicherung Pflegegeld in vier Stufen ausbezahlt.“ (siehe BIZEPS-INFO)
Das Europäische Zentrum Wien leistete mit seiner Pflegeforschungs-Kompetenz (u.a. PROCARE) einen Beitrag zu dieser neuen Leistung, vor allem durch die Entwicklung eines innovativen Ansatzes zur Erhebung des Pflegebedarfs.
Seit 1997 wurde in Südtirol über eine Verbesserung der existierenden Leistungen im Bereich der Langzeitpflege diskutiert. Das Europäische Zentrum hat diesen Prozess bis zur gesetzlichen Einführung der neuen Pflegesicherung im Jahr 2007 begleitet, unter der Projektleitung von Kai Leichsenring.
Dabei ging es anfangs um die Beratung bei der Entwicklung genereller Richtlinien für eine Reform. In der Folge wurden die Kriterien zur Einstufung des Pflegebedarfs mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe entwickelt, wissenschaftlich evaluiert und schließlich für den Einsatz in der Praxis vorbereitet. Damit verbunden waren auch Kostenschätzungen und Empfehlungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Zweifellos war die positive wirtschaftliche Situation in Südtirol eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung dieser Reform. Wesentlich war jedoch auch die Prioritätensetzung und das kontinuierliche Engagement sowohl der politischen als auch der administrativen EntscheidungsträgerInnen.
Ausgangspunkt der Reform war die Festlegung grundlegender Werte und Eckpunkte. Die Reform sollte allgemeingültig sein und niemanden ausschließen, regional und national existierende Sozialleistungen berücksichtigen, und sie sollte transparent in Bezug auf Kosten und Leistungen sein. Um die Versicherung nachhaltig zu gestalten, wurden Lenkungs- und Kontrollmechanismen definiert.
Große Anstrengungen wurden bei der Entwicklung von Methoden zur Erfassung des individuellen Pflegebedarfs aufgewendet. Unter Leitung des Europäischen Zentrums beschäftigten sich u.a. VertreterInnen der BasisärztInnen, der Hauskrankenpflege, der Heimhilfe bzw. der Altenhilfe, SozialbetreuerInnen und der Adminstration mit bestehenden Methoden. Folgende Ziele wurden angestrebt:
- Erfassung des gesamten Pflege- und Betreuungsbedarfs über den Tagesablauf in Form von „Zeit für Pflege“,
- Besondere Berücksichtigung von Menschen mit psychischen Krankheiten, Lernschwierigkeiten und dementiellen Erkrankungen,
- Erfassung des Pflege- und Betreuungsbedarfs durch ein multiprofessionelles Team bestehend aus je einem/r VertreterIn aus medizinischen und sozialen Betreuungsberufen (z.B. HauskrankenpflegerIn und SozialbetreuerIn; keine Ärzte) im Dialog mit den Betroffenen und deren Angehörigen.
- Erfassung des Betreuungsbedarfs im Rahmen eines angekündigten Hausbesuchs bei den AntragstellerInnen, gemeinsam mit der (familiären) Hauptpflegeperson,
- Einstufung in mindestens vier Stufen,
- Das Gespräch mit den Betroffenen und deren Angehörigen soll auch dazu dienen, einen Überblick über Dienstleistungen und Entlastungsmöglichkeiten zu bieten und die bestehenden Angebote kennenzulernen,
- Vereinfachung der Einstufung durch Informatisierung (PC-Anwendungsprogramm),
- Das Einstufungssystem soll sowohl im häuslichen als auch im Heimbereich anwendbar sein.
Die Einstufungsmethode durchlief mehrere große Testphasen in verschiedenen Pflegekontexten. Bei der Erfassung der Pflegebedürfnisse werden etwa 40 Aktivitäten des täglichen Lebens berücksichtigt. Der individuelle Gesamtbedarf wird in Minuten und Stunden erfasst, wobei durch die dahinterliegende Software nur jene Minuten anerkannt werden, die innerhalb eines definierten Zeitkorridors liegen, um eine gewisse Standardisierung und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Eine besondere Herausforderung stellte die Zusammenarbeit zwischen KrankenpflegerInnen und SozialbetreuerInnen im Einstufungsteam dar. Das Personal der Einstufungsteams wurde in speziellen Trainings auf alle Herausforderungen ihrer Arbeit ganzheitlich vorbereitet.
Dabei ging es nicht nur um die technische Durchführung der Einstufung, sondern auch um Gesprächsführung und Konfliktbearbeitung. In der Praxis stellt sich inzwischen immer deutlicher heraus, dass diese multiprofessionelle Zusammenarbeit zur Integration von Gesundheits- und Sozialbereich beiträgt und von den NutzerInnen positiv wahrgenommen wird.
In Südtirol werden ca. 12.00 bis 15.000 Menschen (etwa 3 % der Bevölkerung) von der neuen Pflegesicherung profitieren. Die vier Pflegestufen entsprechen Pflegebedürfnissen von mehr als 60 Stunden (510 Euro), mehr als 120 Stunden (900 Euro), > 180 (1.350 Euro) und > 240 Stunden (1.800 Euro) pro Monat. Nach Berechnung diverser Szenarien entstehen durch diese neue Leistung, die vom Pflegefonds administriert wird, zusätzliche Kosten von ca. 150 bis 200 Millionen Euro pro Jahr.
Annette Hexelschneider, basierend auf dem Policy Brief von Kai Leichsenring „A Major Policy Impact of the European Centres Consultancy: A New Long-term Care Scheme for Bolzano-Alto-Adige (Italy)„, Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung Wien